Umgang mit Leiharbeitern an:"Sklaverei" im Hofbräuhaus

Lesezeit: 2 min

Kein Entgelt für Probearbeitstage, doppelter Abzug von Verspätungen und kein kostenloses Essen mehr - das Hofbräuhaus hat Leiharbeiter in rechtlich äußerst fragwürdigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt.

Von Astrid Becker

Da hatten sich die Hofbräuhaus-Wirte Wolfgang und Michael Sperger doch gerade erst den Schweiß von der Stirn gewischt. Endlich vorbei, die Zeiten des bangen Wartens auf den Zuschlag für das berühmteste Wirtshaus der Welt. Vorbei auch die Negativ-Schlagzeilen, die die Spergers beschuldigten, einen Betriebsrat in ihrem Unternehmen verhindern zu wollen. Die Phase der Entspannung währte jedoch nicht lange. Wegen einer unlauteren Vereinbarung mit einer Leihpersonalfirma sind die Hofbräuhaus-Wirte erneut unter Beschuss geraten.

So wirft ihnen die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) jetzt vor, Methoden "moderner Sklaverei" geduldet zu haben. Hintergrund ist eine Vereinbarung, die die Wirte mit der bundesweit tätigen Firma Buhl Gastronomie-Personal-Service getroffen haben.

Deren Inhalt: Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter im Hofbräuhaus gelte als Probetag und werde nicht vergütet. Sollte ein Mitarbeiter nicht mehr eingesetzt werden, dürfe er die Gründe dafür nicht im Hofbräuhaus erfragen. Mitarbeiter, die sich verspäten, würden 30 Minuten Arbeitszeit bei der Stundenabrechnung abgezogen bekommen - und zwar jeweils pro angefangenen 15 Verspätungsminuten.

Zudem erhalten diese Mitarbeiter kein kostenloses Essen mehr, sondern nur mehr einen Rabatt von 40 Prozent. Die Vereinbarung betrifft Personal, dass das Hofbräuhaus bei der Firma Buhl in Stoßzeiten "ausleiht". "So etwas ist rechtlich nicht zulässig. Geleistete Arbeit muss immer bezahlt werden", sagt Guido Zeitler, NGG-Gewerkschaftssekretär. Ähnlich wollen das nun auch die Hofbräuhaus-Wirte selbst sehen: "Hätte ich den Inhalt dieses Schreibens gekannt, ich hätte das nie zugelassen", sagt Wolfgang Sperger. Und: "Die Vereinbarung wurde im April geschlossen. Die ganze Sache tut mir sehr leid. Wir werden allen Betroffenen ihre Probearbeitstage nachbezahlen."

Vom Wortlaut der Dienstanweisung der Firma Buhl an ihre Mitarbeiter will er nichts gewusst haben: "Die Vereinbarung wurde von der Firma Buhl und unserer Serviceleitung ausgehandelt." Erst jetzt habe er von der Serviceleitung erfahren, wie die Firma Buhl argumentiert habe: "Die sollen gesagt haben, dass es ganz normal sei, kein Entgelt für einen Probetag zu zahlen."

Sperger nennt diese Praxis "schockierend". Er will zwar an der Zusammenarbeit mit der Firma Buhl festhalten - "die schicken uns ja immer gute Leute" - , die Regelungen will er jedoch streichen; alle, bis auf eine: Auch künftig werden Fremdkellner und -bedienungen kein kostenloses Essen mehr im Hofbräuhaus bekommen. Sperger nennt das "Gleichbehandlung": Schließlich bekämen auch die eigenen Mitarbeiter nur 40 Prozent Rabatt auf den ausgewiesenen Essenspreis.

Die Einsicht der Spergers beschwichtigt die NGG aber dennoch nicht. Zeitler: "Formal kann man ihnen zwar nichts vorwerfen. Sie hätten sich aber besser informieren können. Allein aus Imagegründen müssten sie jetzt die Zusammenarbeit mit dieser Firma einstellen."

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: