"Angesichts der dramatischen Anhäufung von Fällen" müssten Freiheitsstrafen "zur generellen Abschreckung" verhängt werden, sagte der Leiter der Politischen Abteilung bei der Staatsanwaltschaft München I, August Stern.
Eine Störung der öffentlichen Ordnung durch Androhung einer Straftat, wozu auch der Versand von vermeintlichen Milzbrandbriefen zähle, sei bislang meist mit einer Geldstrafe von 60 bis 90 Tagessätzen geahndet worden.
Noch kein Verfahren abgeschlossen
Das reiche "aus generalpräventiven Gründen" nicht mehr aus, sagte der Oberstaatsanwalt. Nach Angaben Sterns ist bislang noch keines der Ermittlungsverfahren der Münchner Staatsanwaltschaft gegen Trittbrettfahrer abgeschlossen.
Bis auf einen Fall seien die Täter auch noch unbekannt.
(sueddeutsche.de/ddp)