Terror-Prozess:Verteidigung plädiert auf Freispruch

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Die Unterstützung der irakischen Terror-Organisation Ansar al-Islam sei "möglicherweise völkerrechtlich zulässig", weil US-Truppen es an Respekt vor der irakischen Bevölkerung mangeln ließen - so der Anwalt im Terror-Prozess.

Die Verteidigung im Münchner Prozess gegen einen wegen Mitgliedschaft der Terrorgruppe Ansar al Islam angeklagten Iraker plädiert auf Freispruch. Nach über einem Jahr Prozessdauer habe die Bundesanwaltschaft keine eindeutigen Beweise gegen den angeklagten 36-jährigen Iraker Farhad A. Vorbringen können, erklärte Verteidiger Stephan Lucas am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Bereits am Montag verurteilt: Der 41-jährige Nordiraker Dieman I. Ursprünglich war ihm zusammen mit dem 35-jährigen Kurden der Prozess gemacht worden. Das Verfahren wurde vor kurzem abgetrennt. (Foto: Foto: dpa)

Die Anklage stütze sich lediglich auf abgehörte Telefonate, Kurznachrichten und E-Mails, die nicht eindeutig, sondern lediglich interpretiert worden seien. Handfeste Beweise oder belastende Zeugenaussagen lägen nicht vor, betonte Lucas. Sein Verteidiger-Kollege Christian Vorländer betonte zudem, es sei fraglich, ob Ansar al Islam wegen ihres Vorgehens im Irak von der deutschen Justiz überhaupt als Terrorgruppe eingestuft werden dürfe.

Vorländer zeigte vor dem Plädoyer Aufnahmen aus dem Irak, auf denen Soldaten in Moscheen und Folteropfer zu sehen waren. Dem Anwalt zufolge belegten die Bilder einen mangelnden Respekt der US-Truppen vor der irakischen Bevölkerung und ihren Gotteshäusern. "Diese Missstände begründen möglicherweise ein völkerrechtlich zulässiges Widerstandsrecht gegen die US-Besatzungsmacht", sagte Vorländer. Auf jeden Fall seien diese Hintergründe aber im Falle einer Verurteilung für die Strafzumessung von Bedeutung.

Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche für den Angeklagten eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Sie hielt es für erwiesen, dass der 36-Jährige rund 15.000 Euro für Ansar al Islam beschafft und in den Irak geschickt habe. Die Terrorgruppe habe sich zu hunderten Anschlägen im Irak bekannt und soll dabei mehr als 1.000 Menschen getötet haben.

Das Gericht hatte erst am vergangenen Montag einen 41-jährigen Iraker wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung und Sozialbetrugs zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Bereits im vergangenen Jahr war der Münchner Ansar-al-Islam-Anführer Amin Lokman Mohammed zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Deutschland hat den Tatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe nach den Anschlägen von New York 2001 neu ins Strafgesetz aufgenommen.

Das Urteil wird für 9. Juli erwartet.

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