Im städtischen Planungsreferat bezeichnet man das Eingreifen der Regierung in das Baugenehmigungsverfahren für die Moschee in Sendling als "eindeutig rechtswidrig". Das hat der Vize-Chef der Planungsbehörde, Wolfgang Roggel, im Gespräch mit der SZ bekräftigt: "Wir sind der Auffassung, dass unsere Haltung ganz sicher einer gerichtlichen Überprüfung standhält."
Wie berichtet, hatte die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt, die Regierung von Oberbayern, den baurechtlichen Vorbescheid für das türkisch-islamisches Kulturzentrum am Gotzinger Platz aufgehoben. Gegen diesen Vorbescheid hatten zwei Nachbarn Widerspruch eingelegt. Das Projekt füge sich nicht in die Umgebung ein und beeinträchtige das Ortsbild.
Das Vorhaben könne nur verwirklicht werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt werde, argumentiert die Regierung. Sicher ist, dass ein solches Verfahren auf jeden Fall viel Zeit kostet. Gerechnet wird mit bis zu zwei Jahren Dauer. Pläne müssen ausgelegt und Einwände bearbeitet werden. Der Stadtrat befasst sich immer wieder in den einzelnen Genehmigungsphasen mit dem Thema.
Es gibt öffentliche Erörterungen. Dieser Aufwand sei überflüssig, weil bereits entsprechende Veranstaltungen stattgefunden hätten, heißt es im Planungsreferat. Ein so genanntes vereinfachtes Genehmigungsverfahren sei sehr wohl berechtigt, weil die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt mit den vorgelegten Planungen vereinbar seien. Baulinien und Bauhöhen würden eingehalten.
"Wo Muslime bauen wollen, fordert der Freistaat einen zeitraubenden Bebauungsplan. Wo er selbst Bauherr ist, verlangt er von der Stadt voller Ungeduld, dass sie die Baugenehmigung sofort erteilt", hatte OB Christian Ude bereits vor Wochen beklagt. Auch der Münchner Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag (Grüne) wirft der Regierung vor, sie messe mit zweierlei Maß.