Streit um Freischankfläche:Eine Frage der Gleichbehandlung

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20 Meter Entfernung zu seinem Lokal seien zu weit: Die Stadt München erlaubt einem Wirt in der Sendlinger Straße keine Freischankfläche. Nun hat er geklagt. Der Zoff könnte zu einem Grundsatzstreit werden.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Eigentlich geht es nur um ein paar Kaffeehaustische vor der Hofstatt in der Sendlinger Straße. Dieser eher harmlose Zoff zwischen dem Wirt des "Cole & Porter" und der Stadt könnte aber rasch zu einem Grundsatzstreit werden, ob die Stadt bei der Vergabe von Freischankflächen alle Gastronomen gleich behandelt. Denn offenbar billigt die Verwaltung durchaus problematischen Altfällen eine Art Gewohnheitsrecht zu, zeigt im Fall von neuen Anträgen aber eher Strenge. Darüber wunderte sich bei einem Ortstermin am Montag auch die Baukammer des Verwaltungsgerichts.

David Baumgartner betreibt in der Hofstatt-Passage das "Cole & Porter", ein Bar-Restaurant. Er möchte auf der Sendlinger Straße in einem Karree von fünf mal fünf Metern ein paar Tische aufstellen dürfen. Der Bezirksausschuss stimmte dem zunächst zu. Weil die Stadtverwaltung aber Bedenken hatte, ob alle Richtlinien eingehalten werden, musste der Oberbürgermeister entscheiden. In dessen Namen lehnte die Dritte Bürgermeisterin Christine Strobl den Antrag ab.

Tische mit 20 Metern noch zu weit weg vom Café

Der Wirt wurde aufgefordert, eine Baugenehmigung einzuholen sowie einen Kundenparkplatz nachzuweisen. Und außerdem machte man ihm klar, dass seine Gaststätte nicht die vorgeschriebene räumliche Nähe zu der Freischankfläche habe.

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Baumgartner klagte: Die Tische würden in Sichtweite nur rund 20 Meter vom Lokal entfernt sein. In der Verhandlung nannte er Fälle, in denen die Stadt wesentlich großzügiger sei. "So besteht etwa beim Café Münchner Freiheit in den Fünf Höfen ein Abstand von etwa 50 Metern zwischen dem Gastronomiebetrieb und der Freifläche, wobei hier nicht einmal ein direkter Sichtbezug besteht", sagt Anwalt Franz Erlmeier. "Beim Wall Street Café in der Kaufinger-Tor-Passage besteht ebenfalls kein Sichtbezug, der Abstand zwischen dem Café und der Freifläche beträgt mehr als 30 Meter." Auch beim Café Guglhupf in der Löwenpassage beim Kaufhof bestehe kein Sichtbezug, "der Abstand zwischen Café und Außenfläche auf der Kaufinger Straße beträgt sogar über 60 Meter."

Stadt wollte sich auf "Bestandsschutz" berufen

Als die Stadt sich darauf berufen wollte, dass einerseits diese Lokale "Bestandsschutz" genießen und andererseits seit 2009 bei neuen Anträgen ein enger räumlicher Bezug zwischen Betrieb und Straßentischen gefordert sei, winkte die Vorsitzende der 8. Kammer ab. Dieser Schutz sei nur auf jeweils ein Jahr befristet. Dieses Argument dürfe die Stadt also nicht bringen - "das ist eine Frage der Gleichbehandlung".

Die Kammer stellte auch fest, dass die Stadt im Falle des "Cole & Porter" gar keine Baugenehmigung hätte verlangen dürfen. Angesichts der räumlichen Gegebenheiten sei dieser Antrag nämlich "verfahrensfrei" und damit Sache des Bezirksausschusses. Der Vertreter der Stadt sagte daraufhin zu, dass die Kommune die Prozesskosten übernehmen werde.

Ein schwacher Trost für den Wirt, dem diese Saison verloren zu gehen drohe, wie er sagte: "Ohne Freischankfläche zahle ich jeden Monat 10 000 Euro drauf." Das Gericht empfahl der Stadt, eine vorläufige Genehmigung zu erteilen. Sollte man sich nicht einigen und der Streit erneut vor Gericht kommen, sei eine andere Kammer zuständig.

© SZ vom 29.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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