Strauß-Prozess:Zurück auf Los, nicht ins Gefängnis

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Max Strauß wird erneut beschuldigt, Steuern in Höhe von 1,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Trotzdem hat er in der Prozess-Aufrollung, die unterhaltsame Stunden verspricht, berechtigte Hoffnung auf einen Freispruch.

Von Hans Holzhaider

Als Max Strauß am 20. Januar 2004 zum ersten Mal als Angeklagter vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg saß, war seine Stimmung mit "düster" noch optimistisch beschrieben. Der älteste Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß befand sich seit Monaten in psychiatrischer Behandlung wegen einer depressiven Erkrankung, gleichwohl hatte ihn der Augsburger Landgerichtsarzt für verhandlungsfähig erklärt.

Sein Mandant sei mit Tabletten sediert, ließ Verteidiger Wolfgang Dingfelder das Gericht wissen. Die Angaben zu seiner Person - Max Josef Strauß, geboren am 24. Mai 1959, verheiratet - bestätigte der Angeklagte nur mit einem kurzen Kopfnicken.

Wenn Max Strauß, mittlerweile 47 Jahre alt, getrennt lebend, an diesem Montag wieder vor dem Landgericht Augsburg erscheinen muss, wird sich seine Stimmungslage deutlich verbessert haben. Am 15. Juli 2004 wurde er wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Im Oktober 2005 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in Bausch und Bogen auf. "Selten hat der Bundesgerichtshof ein Urteil dem Gericht so um die Ohren gehauen", sagt der Krumbacher Steueranwalt und neue Verteidiger von Max Strauß, Manfred Krautkrämer, und damit hat er recht.

Sein Mandant kann sich berechtigte Hoffnungen auf einen Freispruch machen, auch wenn der Anwalt das vor Prozessbeginn niemals laut sagen würde. Manfred Prexl, der Vorsitzende Richter im neuen Strauß-Prozess, gilt als ein Mann von geradezu preußischer Korrektheit, der es nicht goutieren würde, wenn Prozessbeteiligte schon im Vorfeld über den Ausgang des Verfahrens spekulieren.

Die Anklage ist - aus rechtlichen Gründen - dieselbe wie beim ersten Prozess, auch wenn einzelne Passagen nach der Entscheidung des BGH keinen Bestand mehr haben können. Max Strauß wird beschuldigt, Steuern in Höhe von 1,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben, die er dem Staat für rund 2,6 Millionen Euro geschuldet habe, die der Lobbyist Karlheinz Schreiber auf einem Konto mit dem Tarnnamen "Maxwell" beim Schweizer Bankverein in Zürich angeblich für Max Strauß gebunkert haben soll.

Verdient haben soll Max Strauß sich das Geld durch Vermittlungstätigkeit bei Flugzeugverkäufen der Firma Airbus nach Kanada und Thailand sowie für die Thyssen Industrie AG bei der Lieferung von 36 gebrauchten Fuchs-Panzern aus Bundeswehrbeständen an das Königreich Saudi-Arabien. Worin diese Vermittlungstätigkeit im Einzelnen bestanden haben soll, blieb im ersten Prozess unklar.

Nur bei dem Airbus-Geschäft mit Thailand hat Max Strauß eine oder zwei Reisen in das fernöstliche Land unternommen, um dort angeblich Kontakte mit thailändischen Regierungsvertretern zu knüpfen. An dem Thyssen-Geschäft mit Saudi-Arabien hatte Strauß nur insoweit einen Anteil, als er seinen Vater bei einem Staatsbesuch in Riad begleitete und dort coram publico den deutschen Botschafter zusammenstauchte, als dieser die saudischen Gesprächspartner auf bestimmte deutsche Vorschriften hinsichtlich eines Waffenexportes aufmerksam machen wollte.

Das Problem für die Staatsanwaltschaft liegt darin, dass Strauß einerseits keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf das Maxwell-Konto hatte und dass ihm andererseits nicht nachzuweisen war, jemals auch nur eine Mark von diesem Konto in seinem Besitz gehabt zu haben. Die Anklage behilft sich deshalb mit der Unterstellung eines Treuhandverhältnisses zwischen Karlheinz Schreiber und Max Strauß: Schreiber habe das Maxwell-Konto "treuhänderisch" für Strauß geführt, der sich das Geld deshalb steuerlich zurechnen lassen müsse.

Diese Treuhand-Theorie aber hat der Bundesgerichtshof restlos vom Tisch gefegt. In selten schroffer Form wirft der BGH dem Landgericht vor, es habe sich allen Indizien, die gegen die Existenz eines Treuhandverhältnisses sprächen, "verschlossen". Hilfsweise will die Staatsanwaltschaft Max Strauß jetzt eine gewerbliche Vermittlungstätigkeit und damit eine kaufmännische Bilanzpflicht nachweisen. Aber auch diese Variante hat der BGH schon weitgehend erörtert und verworfen - die Erfolgsaussichten für die Ankläger sind auch hier eher marginal.

Trotzdem verspricht der Prozess, der schon bis in den September 2007 terminiert ist, einige unterhaltsame Stunden. Der BGH hat dem Gericht auch aufgetragen, sich den "widersprechenden Zeugenaussagen" verschiedener hoher CSU-Politiker kritischer als bisher zuzuwenden. "Die Möglichkeit, dass die Maxwell-Beträge für eine Unterstützung der CSU bestimmt gewesen sein könnten", liege jedenfalls "nicht gänzlich fern".

© SZ vom 11.12.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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