Strauß-Prozess:Stoibers späte Empörung

Ministerpräsident Edmund Stoiber war schon vor Wochen über die Pfändung der Familiengruft informiert worden. Doch erst am Tag nach dem Prozessbegin gegen den Strauß-Sohn entlud sich seine Empörung.

Stoibers Sprecherin Dorothee Erpenstein bestätigte einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach der bayerische Regierungschef schon seit längerem von der Pfändung der Gruft in Rott am Inn wusste. Weder er noch Finanzminister Faltlhauser hatten sich hierzu jedoch geäußert.

Steht in Augsburg vor Gericht: Max Strauß (Foto: Foto: dpa)

Erst am Tag nach dem Prozessbeginn gegen den Strauß-Sohn wegen Steuerhinterziehung hatte sich gestern ein Sturm der Empörung gegen den rechtlich einwandfreien Vorgang entladen. Denn bei Grundstücken gibt es in Deutschland keine Pfändungsverbote. Das heißt: Man kann theoretisch auf ein Grab eine Sicherungshypothek eintragen und es zwangsweise versteigern.

Um die Forderungen des Fiskus nach Steuernachzahlungen des Strauß-Sohns zu sichern, war die Familiengruft neben anderen Gegenständen auf einer umfangreichen Liste gepfändet worden. Dass man mit Sicherheit aber nicht vollstrecken, sprich die Gruft versteigern würde, hatte Finanzminister Faltlhauser von Anfang an klar gestellt. Die Totenruhe des ehemaligen Ministerpräsidenten, von der CSU in massiver Gefahr gesehen, sollte also zu keinem Zeitpunkt gestört werden.

Die Sprecherin Stoibers versuchte nun zu erklären, warum sich Edmund Stoiber wochenlang nicht geäußert hatte, und sich erst zu Prozessbeginn empörte: Stoiber habe vor einigen Wochen in einem persönlichen Gespräch von Kultusministerin und Strauß-Tochter Monika Hohlmeier erfahren, dass das Grab ihrer Eltern gepfändet werden solle.

Der CSU-Chef sei "über diese mögliche Pietätlosigkeit verwundert" gewesen. Hohlmeier habe Finanzminister Faltlhauser auf die Grabpfändung selbst ansprechen wollen, so die Sprecherin weiter.

(sueddeutsche.de/dpa)

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