Weßling:Ortstermin Sonderflughafen

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Richter des Verwaltungsgerichtshofs schauen sich heute Situation in Oberpfaffenhofen an. Die Verhandlungen beginnen im März.

Wolfgang Prochaska

Mit einem Ortstermin beginnt am heutigen Mittwoch der Verhandlungsmarathon im Rechtsstreit um die Erweiterung des Flugbetriebs für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen. Bekanntlich geht es immer noch darum, ob der ehemalige Dornier-Werksflughafen für Geschäftsflieger geöffnet werden darf oder nicht. Die Regierung von Oberbayern hat per Planfeststellungsbeschluss dem Flughafenbetreiber Edmo die Einführung von Geschäftsreiseflugverkehr vor drei Jahren erlaubt. Die Gemeinden Gilching und Weßling wehren sich mit Klagen zusammen mit betroffenen Anwohnern dagegen. Die Richter des achten Senats beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) werden sich die Situation am Sonderflughafen und in den betroffenen Gemeinden Weßling und Gilching noch einmal ganz genau anschauen. Im März wird über die Klagen vor dem VGH verhandelt. Treffpunkt der drei Richter - es kommen der VGH-Vizepräsident Erwin Allesch, der Berichterstatter Clemens Kurzidem und Richterin Judith Müller - ist das Weßlinger Rathaus. Bürgermeister Michael Muther wird noch einmal den Standpunkt der Gemeinde erläutern, ehe es dann zum Augenscheintermin zu Hans Hartmann geht, dessen Haus in unmittelbarer Nähe zur Einflugschneise liegt. Besucht wird auch der Kindergarten "Die kleinen Strolche" im Georg-Schmidt-Weg in Oberpfaffenhofen. Am Nachmittag geht es nach Gilching und zwar in den Ortsteil Geisenbrunn. Grundsätzlich geht es um die Höhe des Fluglärms. Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil einen Lärmgrenzwert von 60 Dezibel (durchschnittlicher Dauerschallpegel) festgelegt. Aus Sicht des Flughafenbetreibers Edmo eine zu strenge Auflage. Dagegen klagt die Edmo. Sie will lieber passiven Lärmschutz durchsetzen, also dickere Fenster für die Anwohner. Die Gemeinden hingegen fordern weiter strengere Lärmschutzkriterien, um dadurch einen Geschäftsflugbetrieb zu verhindern. Im März sind sechs Verhandlungstage vor dem VGH angesetzt. Diese finden für Weßling und Gilching am 20. und 21. März jeweils um 10 Uhr (Verwaltungsgericht, Bayerstraße) und am 22. März beim VGH in der Ludwigstraße statt. Für den 28., 29. (beide Bayerstraße) und 30. März (Ludwigstraße) sind die Privatklagen vorgesehen.

© SZ vom 25.01.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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