Weßling:Alkoholvorsorge

Lesezeit: 1 min

Der Gemeinderat definiert "öffentliche Plätze", falls ein Verbot kommt

Von Patrizia Steipe, Weßling

"Ein Alkoholverbot ist in Weßling derzeit kein Thema", versicherte Bürgermeister Michael Sturm. Trotzdem hat der Gemeinderat eine lange Liste an öffentlichen Plätzen definiert. Diese waren zuvor in einer Sitzung mit allen Fraktionen ausgearbeitet worden. Ziel sei, dass die Gemeinde auch kurzfristig über solche Flächen bestimmen könne - beispielsweise für ein Alkoholverbot im Rahmen von Corona-Schutzmaßnahmen. "Es kann aber auch sein, dass die Gemeinde hier Feste und Alkohol erlaubt", versicherte Sturm. Derzeit habe die Gemeinde nämlich mit Alkohol keine Probleme.

Bereits vor Silvester hatte der Gemeinderat wegen der erwarteten Menschenmengen zu den Hochzeiten der Pandemie den Brennpunkt Weßlinger See als öffentliche Fläche festlegen wollen. Dann hätte die Kommune ein Raketenverbot bestimmen können. Da das Böllern allgemein verboten worden war, war das dann nicht mehr notwendig.

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das landesweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum Ende Januar gekippt hatte, sei das Thema wieder auf die Agenda gekommen. Mit klar definierten öffentlichen Plätzen können nämlich auf lokaler Ebene räumlich begrenzte Alkoholverbote ausgesprochen werden - so wie in zehn Ortschaften im Landkreis geschehen, etwa an den Promenaden in Herrsching und Starnberg. "Eine Anweisung von oben gab es aber nicht", so Sturm. Da öffentliche Flächen derzeit neu gemeldet werden, hat auch der Weßlinger Gemeinderat beschlossen, diese zu definieren.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat vor allem den Weßlinger See einschließlich der umliegenden gemeindlichen Grünflächen, den Strand und die Badestege als "öffentliche Plätze" festzulegen. Das betrifft auch die Eisfläche im Winter, entgegnete Sturm auf Nachfrage von Klaus Ebbinghaus, der an das regelmäßige Gedränge auf dem Eis erinnerte.

Weiterer öffentlicher Raum sind die gemeindlichen Spielplätze, der Skaterplatz, die Tennisplätze, die beiden Freizeitheime und der Hort in Hochstadt, die Schulen, Kindergärten, Friedhöfe, der Bahnhofsplatz, die Feuerwehr, das Areal im Kesselboden, die alte Gemeinde in Oberpfaffenhofen sowie die gemeindlichen Wälder und Straßen. Abgeklärt werden soll noch, ob der gesamte Sportplatz als "öffentlich" definiert werden kann, denn Teile davon sind privat.

© SZ vom 26.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: