Stadt verliert Rechtsstreit:Hotelsteuer kommt nicht

Lesezeit: 2 min

Die Stadt München hat den Rechtsstreit um die Übernachtungssteuer verloren: Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der Freistaat zu Recht seine Genehmigung für die neue kommunale Abgabe verweigert hat.

Dominik Hutter

Die von der Stadt geplante Hotelsteuer ist vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Die Richter entschieden, dass der Freistaat zu Recht seine Genehmigung für die neue kommunale Abgabe verweigert hat. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung - hätte die Stadt gewonnen, könnten sämtliche bayerischen Kommunen nachziehen und ebenfalls eine solche Steuer erheben.

Stadtkämmerer Ernst Wolowicz, der sich jährliche Einnahmen von mehr als 20 Millionen Euro erhofft hatte, zeigte sich enttäuscht und plädierte dafür, gegen das Urteil Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Einen solchen Schritt müsste allerdings der Stadtrat beschließen.

Der Stadtrat hatte die Übernachtungssteuer - 2,50 Euro je Nacht und Zimmer - vor einem Jahr gegen die Stimmen von CSU und FDP beschlossen; die Abgabe soll zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Eine solche Steuer, die es bislang in Bayern nicht gibt, darf aber nur mit Zustimmung des Freistaats eingeführt werden. Und der legte sein Veto ein - wogegen die Stadt nun vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatte.

Die Richter schlossen sich jedoch in wesentlichen Punkten der Rechtsmeinung des Freistaats an. So verstoße der Pauschalsatz von 2,50 Euro - egal, ob der München-Gast in der Jugendherberge oder im Hotel Bayerischer Hof nächtigt - gegen das steuerrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Wer mehr fürs Zimmer zahle, müsse auch mehr Übernachtungssteuer zahlen.

Zudem widerspreche die Bettensteuer dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung, mit dem zur Förderung des Tourismus die Hoteliers bewusst steuerlich entlastet wurden. Die Richter bemängelten aber auch, dass sowohl Urlauber als auch Geschäftsreisende die 2,50 Euro blechen sollten - wer beruflich übernachten müsse, dürfe nicht von der Kommune mit einer zusätzlichen Steuer belastet weden.

Kämmerer Wolowicz hält die Weigerung des Freistaats trotz des Urteils für rechtswidrig. Die Stadt werde in ihrer Finanzhoheit sowie in der kommunalen Selbstverwaltung beeinträchtigt. "Die Stadt München steht mit ihrer Rechtsmeinung nicht alleine", betonte Wolowicz und verwies auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, das kürzlich eine Übernachtungssteuer in Trier und Bingen für rechtmäßig erklärt hatte.

Auch Grünen-Fraktionschef Siegfried benker nannte vor diesem Hinterghrund das Urteil "schwer nachvollziehbar" - die Stadt müsse unbedingt in die nächste Instanz gehen. CSU und FDP forderten dagegen, den Richterspruch zu akzeptieren. Der Wettbewerb im Tourismus lasse es nicht zu, Steuern als "bequemen Weg zur Sanierung des Haushalts" heranzuziehen", findet CSU-Fraktionschef Josef Schmid. Sein FDP-Kollege Michael Mattar forderte die Stadt auf, lieber im Gespräch mit der Hotellerie etwas für den Tourismus zu tun.

© SZ vom 02.07.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: