Stadion-Affäre:Urteil gegen Wildmoser junior rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat überraschend die Revisionen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft verworfen - die Münchner Richterin gilt als nicht befangen. Damit muss der Münchner wegen Bestechlichkeit viereinhalb Jahre im Gefängnis.

Das Urteil im Fall der Schmiergeldzahlungen beim Bau der Münchner Allianz-Arena ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die Verurteilung des früheren Geschäftsführers des Fußballvereins TSV München 1860, Karl-Heinz Wildmoser, zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit und Untreue.

Karl-Heinz Wildmoser junior (Foto: Foto: ddp)

Eine Befangenheit der Vorsitzenden Richterin im Münchner Strafprozess habe nicht bestanden, befand der BGH. Dass ein Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt wurde, stelle auch keinen Verfahrensfehler dar. Die Richterin hatte während des Prozesses mit der Münchner "Abendzeitung" kooperiert und einen Artikel über ihre Verhandlungsführung im Wildmoser-Prozess vor Veröffentlichung gelesen und Korrekturen vorgenommen.

Der BGH ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Richterin an den entscheidenden Passagen des Artikels nicht mitgewirkt habe. Bezüglich zunächst widersprüchlicher Angaben der Richterin stellte der BGH darauf ab, dass sie in einer späteren Stellungnahme unaufgefordert die gesamten Vorgänge offen gelegt hatte.

Wildmoser soll bei der Bauvergabe für Insiderinformationen an ein Bewerberunternehmen mehr als 2,5 Millionen Euro erhalten haben. Der Angeklagte bestreitet den Erhalt des Geldes nicht, hatte aber stets beteuert, es habe sich um zulässige Provisionszahlungen gehandelt.

Das Landgericht habe einen gegen sie gerichteten Befangenheitsantrag zu Recht abgelehnt. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass Knöringer an einem Artikel der Münchner Abendzeitung zu Lasten Wildmosers "mitgewirkt" habe und deswegen nicht mehr unparteiisch gewesen sei.

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