(SZ vom 26.4.2001) - Das heißt, wie Skateboarder und Kickboard-Fahrer dürfen sie weder Fahrbahnen noch Seitenstreifen benutzen.
Auf Gehwegen müssen sie sich in Schrittgeschwindigkeit bewegen und auf Randstraßen gegen die Fahrtrichtung laufen.
Schwierige Einordnung der Skater
Nach Meinung des ADAC wird sich diese Situation so schnell nicht ändern, weil die Einordnung der Skater schwierig ist: Man kann sie offiziell nicht auf Radwege lassen, weil ihre schwingenden Bewegungen verhindern, dass ein Radler sie überholen kann.
Insgesamt sind sie für ihre hohe Geschwindigkeit zu schlecht geschützt und haben einen zu langen Bremsweg.don