Schwimmverbot für Muslime:Glaube contra Schulalltag

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In Hamburg müssen knapp die Hälfte der muslimischen Mädchen auf Druck ihrer Eltern dem Schwimmunterricht fernbleiben. Zwei Grüne fragen nach, wie die Situation in München ist.

Christian Rost

Sedef Özakin (Grüne) und Yasar Fincan (SPD) haben sich Ende April im Stadtrat besonders engagiert, als es um Islamunterricht an Schulen ging. Die beiden in der Türkei geborenen Stadträte sehen das Fach für eine bessere Integration als wichtig an: Özakin forderte aber, die Religion den Kindern möglichst ,,neutral zu vermitteln''. Und Fincan sagte, in einem islamischen Religionsunterricht, so er denn komme, dürften auch Fragen zu Sexualität, Kopftuch und der Gleichstellung von Mann und Frau nicht ausgeklammert werden.

Muslimische Mädchen - wie beeinflusst ihr Glaube den Schulalltag? (Foto: Foto: dpa)

Zwar wird es in absehbarer Zeit keinen Islamunterricht an allen bayerischen Schulen geben, weil dies bislang von keiner muslimischen Religionsgemeinschaft beantragt wurde (wie berichtet). Özakin nimmt die Diskussion aber zum Anlass, bereits bestehende Auswirkungen der Religion auf das schulische Leben zu hinterfragen. Von Oberbürgermeister Christian Ude will die Grünen-Stadträtin geklärt wissen: ,,Wie viele Mädchen aus muslimischem Elternhaus nehmen am Sport- und Schwimmunterricht sowie an Klassenfahrten teil?''

Das Problem, dass es Mädchen von muslimischen Eltern nicht erlaubt wird, an bestimmten Schulaktivitäten teilzunehmen, ,,findet sich bei fast allen Diskussionen mit Schulen'', schreibt Özakin in ihrem Antrag an den OB. Sie regt deshalb eine Umfrage der Schulbehörde und des Ausländerbeirats an - insbesondere an Grund- und Hauptschulen. So soll sich zeigen, in wie vielen Fällen die Glaubensfreiheit den Schulalltag beeinflusst. In Hamburg - so zählte der Deutsche Lehrerverband im Jahr 2004 - mussten knapp die Hälfte der muslimischen Mädchen auf Druck ihrer Eltern dem Schwimmunterricht fernbleiben.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied 2005 in einem Präzedenzfall (Aktenzeichen 18 K 74/05), dass religiöse Bedenken keinen ausreichenden Grund darstellen, einen Schüler vom Schwimmunterricht fernzuhalten. Der Zentralrat der Muslime spricht sich unterdessen für einen getrennten Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen aus.

© SZ vom 8.5.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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