Prozess um Stalker von Veronika Ferres:"Sie hatte Angst um ihr Leben"

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Der Ehemann von Veronika Ferres hat am Rande des Prozesses die Behörden scharf kritisiert: Täterschutz stehe über Opferschutz, klagte er. Seine Frau habe einen Zustand permanenter Bedrohung ertragen müssen, ohne sich wehren zu können.

Alexander Krug

Begleitet von heftiger Kritik an den Behörden ist gestern der Prozess gegen den Stalker von Veronica Ferres fortgesetzt worden. ,,Der Täterschutz steht dem Staat offenbar näher als der Opferschutz'', meinte Ferres' Ehemann Martin Krug am Rande des Verfahrens.

Seine Frau und seine Tochter seien monatelang von dem angeklagten Wilhelm N. verfolgt und beobachtet worden. Krug habe dies auch gemeldet , doch ,,passiert ist nichts''. Er hoffe, so Krug, dass sich mit dem neuen - erst vor wenigen Tagen vom Bundestag beschlossenen - Anti-Stalking-Gesetz etwas ändere.

Der 62 Jahre alte Wilhelm N. ist angeklagt, über Monate hinweg der Schauspielerin und ihrer fünfjährigen Tochter nachgestellt zu haben. Höhepunkt des Stalkings war eine direkte Attacke auf Ferres am Elisabethmarkt, als er sie am Arm packte und schrie: ,,Du musst jetzt mit mir kommen'' (die SZ berichtete).

Einige Tage später wurde er von einem Personenschützer von Ferres zu Rede gestellt, als er deren Tochter und das Kindermädchen auf dem Weg zum Kindergarten verfolgte. ,,Er war geschminkt mit dunklen Augen und wirkte völlig verstört'', sagte der Personenschützer gestern als Zeuge aus. Als er ihn nach seinen Personalien fragte, habe der 62-Jährige eine falsche Adresse angegeben.

Noch am selben Abend des 26. Oktober 2005 tauchte Wilhelm N. vor dem Haus von Ferres auf, wo er von Martin Krug zur Rede gestellt wurde. ,,Gleich als erstes sagte er, er bringt uns alle um'', so Krug. Wilhelm N. habe eine gelbe, vollgestopfte Stofftasche bei sich getragen. Krug ist sich sicher, darin einen Hammer gesehen zu haben. Dies wird vom Angeklagten jedoch heftig bestritten.

Wilhelm N. hat sich vor unbekannter Zeit mit dem HI-Virus infiziert, das eine Schizophrenie auslöste. Seit dem Vorfall ist er in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht. ,,Man muss sich vor solchen Leuten schützen können'', meinte Krug, auch wenn der Angeklagte ein kranker Mensch sei. Seine Ehefrau habe ,,Angst um ihr Leben'' gehabt und sei ,,hypernervös'' gewesen: ,,Es war ein permanenter Zustand der Bedrohung.''

Veronica Ferres musste nicht als Zeugin vor dem Landgericht aussagen. Sie ließ zwei ärztliche Atteste übermitteln, die sie entschuldigten. Die Geheimniskrämerei nahm dabei fast surreale Züge an. Weder die Atteste wurden verlesen noch die Aussage von Ferres bei der Polizei. Die Prozessbeteiligten stimmten darin überein, alle betreffenden Schriftstücke im ,,Selbstleseverfahren'' in das Verfahren einzuführen.

Über das weitere Schicksal von Wilhelm N. scheint unter den Verfahrensbeteiligten dahingehend Einigkeit zu herrschen, dass er auf jeden Fall in einer geschlossenen Klinik untergebracht werden soll. Wie dies juristisch am besten zu lösen ist, ist noch offen. Fortsetzung am 11. Dezember.

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