Prozess gegen Triebtäter:Sextäter filmt Frau durch Fenster

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Der Mann ist bei der Polizei kein Unbekannter: Viermal hat er schon Frauen auf der Straße attackiert, zweimal wurde er deshalb verurteilt. Dann filmte der 30-Jährige in Moosach heimlich eine Frau in deren Wohnung. In München stand er nun vor Gericht.

Christian Rost

Viermal hat der Mann Frauen auf der Straße attackiert, zweimal wurde er deshalb verurteilt. In offener Bewährung konnte sich Thomas R. abermals nicht zurückhalten. Der 30-Jährige filmte in Moosach heimlich eine Frau in deren Wohnung. Die Münchner Staatsanwaltschaft sah mit diesem Fall von Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Grenze überschritten und forderte am Mittwoch am Amtsgericht als Warnschuss fünf Monate Haft für den Täter. Das Gericht entschied sich jedoch für eine Geldstrafe - um die dringend notwendige Sexualtherapie des geständigen Angeklagten nicht zu gefährden.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Sextäter filmte heimlich Frau. (Foto: dpa)

Der aus Bautzen stammende Bäcker spricht so leise, dass man ihn in zwei Metern Entfernung kaum mehr versteht. Offenkundig schämt er sich für sein Stottern, und seine eingefallene Körperhaltung zeugt nicht von strotzendem Selbstbewusstsein. Das hindert ihn vermutlich auch daran, auf normalem Wege eine Frau anzusprechen und kennenzulernen. Stattdessen besucht er regelmäßig Prostituierte und lässt sich von ihnen ausnehmen. Zwei Rotlichtdamen, in die er sich verliebt habe, so berichtet der Angeklagte dem Amtsrichter Marco Peißig, hätten ihm mehr als 6000 Euro abgenommen.

Sein völlig gestörtes Verhältnis zu Frauen zeigte sich besonders drastisch bei vier Übergriffen des Angeklagten in den Jahren 2009 und 2010. In Österreich packte er in der Dunkelheit zwei Fußgängerinnen von hinten und umklammerte sie. In Unterschleißheim folgte er zwei Frauen auf dem Heimweg vom dortigen S-Bahnhof. Seinem ersten Opfer wollte er die Kapuze so übers Gesicht ziehen, dass es nichts mehr sehen konnte. Dabei geriet R. an eine Kampfsportlerin, die ihm einen Finger so lange verdrehte, bis er das Weite suchte. Eine Woche nach dieser Attacke ging er am 26. Dezember 2009 an selber Stelle wieder eine Frau an und stülpte ihr einen mitgebrachten rosa Kissenbezug über den Kopf. Weil sich auch dieses Opfer erfolgreich wehrte, musste er fliehen.

Nach einem Notruf der Frau wurde er wenig später am S-Bahnhof von der Polizei festgenommen. In seinem Rucksack befanden sich ein Messer, eine Sturmhaube und Kondome. Das Münchner Amtsgericht verhängte damals wegen dieser Taten gegen den Mann, der seine Sexualtriebe laut mehrerer Gutachten nicht kanalisieren kann, aber dennoch als nicht gemeingefährlich eingestuft wird, eine zweijährige Bewährungsstrafe. Dennoch kam es vor einem Jahr zu der erneuten Straftat mit sexuellem Hintergrund: R. filmte mit einer Videokamera heimlich durch ein Fenster in Moosach eine Frau beim Ausziehen. Zwei Monate später kam er wieder dorthin, die Frau entdeckte ihn, er wurde festgenommen.

Er sei damals nur "zufällig" in dieser Gegend gewesen, sagte der Angeklagte, die Filmaufnahmen räumte er jedoch ein. Vehement bestritt er die Vermutung der Staatsanwaltschaft, dass er auch für den Tod zweier Hunde der gefilmten Frau verantwortlich sei und zudem die Terrassenbeleuchtung an deren Anwesen außer Betrieb gesetzt habe - mit welchem Ziel auch immer. Dies konnte R. letztlich nicht nachgewiesen werden.

Das Gericht folgte dem Antrag von Verteidigerin Heidi Pioch, die die Filmerei als "nicht so schwerwiegend" bezeichnete, und verhängte eine Geldstrafe. 9000 Euro muss R. bezahlen und eine ambulante Sexualtherapie fortsetzen.

© SZ vom 02.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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