Prozess gegen Rettungspilot:Verurteilt wegen Spionage für die Russen

Lesezeit: 1 min

Weil er dem russischen Geheimdienst Unterlagen verkauft hat, ist ein ehemaliger Mitarbeiter des Hubschrauberherstellers Eurocopter zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Mit einer relativ milden Strafe kommt ein bayerischer Pilot und Ingenieur davon, der geheime Dokumente an die Russen weitergeleitet hat. Das Oberlandesgericht München hat den Ex-Mitarbeiter des deutsch-französischen Hubschrauberherstellers Eurocopter wegen Spionage zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Auch die deutsche Bundespolizei nutzt die Hubschrauber von Eurocopter. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Konzerns wurde jetzt wegen Spionage verurteilt. (Foto: Foto: AP)

Aus Geldnot hatte der 44-Jährige zwischen 2004 und 2006 Unterlagen zu verschiedenen Helikopter-Typen an einen russischen Geheimdienst weitergegeben und dafür rund 13.000 Euro kassiert.

Die Bundesanwaltschaft hatte ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidigung eine Strafe "deutlich darunter". Der Angeklagte war schon frühzeitig ins Visier der Sicherheitsabteilung des Unternehmens geraten. Nach seiner Festnahme im Mai 2007 war er sofort zur Zusammenarbeit mit den Ermittlern bereit und verhalf diesen zur Verhaftung eines russischen Verbindungsmannes. Dieser musste allerdings wieder freigelassen werden, da er diplomatische Immunität genoss.

Der Angeklagte hatte eingeräumt, dem Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes Dokumente über hoch entwickelte technische Produkte übergeben zu haben. Dabei handelte es sich überwiegend um "Dokumentationen und andere Unterlagen über verschiedene, vorwiegend zivil nutzbare Hubschrauber". In Deutschland und im näheren Ausland hatte sich der Mann regelmäßig mit dem Geheimdienst-Mitarbeiter getroffen. Die Absprachen liefen meist über anonyme E-Mail-Konten, wie bei geheimdienstlichen Kontakten üblich.

Grenze zum Verrat militärischer Geheimnisse nicht überschritten

Der Luftfahrtexperte hatte den Kontakt zu dem russischen Aufklärungsdienst jedoch beendet, als sein Verbindungsmann auch Material über den Abwehrhubschrauber "Tiger" verlangte, ergab die Beweisaufnahme. Die Grenze zum Verrat militärischer Geheimnisse habe er somit "nicht überschreiten wollen", hielt der Vorsitzende Richter dem Angeklagten zugute. In Anbetracht der seit Jahren steigenden Ausforschung durch den russischen Nachrichtendienst verlange aber jeder Verrat eine strafrechtliche Antwort - auch bloße Industriespionage schädige die wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig.

Strafmildernd rechnete der Staatsschutzsenat dem Familienvater "tätige Reue" an. Zu seinen Gunsten wurde ferner seine unverschuldete wirtschaftliche Schieflage berücksichtigt: Der 44-jährige Bayern "befand sich seit 2003 in einer wirtschaftlich prekären Situation und benötigte dringend Geld", das er sich von der Zusammenarbeit mit dem russischen Geheimdienst erhofft hatte, teilte das Oberlandesgericht mit. Die Ehe des Angeklagten steckt nach dem Verrat in der Krise. Auch die Gefahr der Aberkennung seiner Fluglizenz durch die Behörden sei noch nicht vom Tisch, sagte der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

© sueddeutsche.de/dpa/ddp-bay/af - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: