Plakatierungsverordnung nicht eingehalten:Stadt verhängt Strafen wegen alter Wahlplakate

Acht Wochen sind die Wahlen her - und immer noch sind an einigen Stellen in München Wahlplakate oder Plakate zum Olympiaentscheid zu sehen. Und das, obwohl es klare Regeln dafür gibt, wie lange die Plakate herumstehen dürfen.

Von Silke Lode

Sie nerven alle Passanten: Wahlplakate, die auch acht Wochen nach den Wahlen noch am Straßenrand stehen.

Obwohl es klare Regeln gibt, wie lange solche Plakate stehen bleiben dürfen, werben die Parteien in den Straßen Münchens vereinzelt immer noch mit den Gesichtern und Slogans, die ihnen im September bei Landtags- und Bundestagswahlen Stimmen bringen sollten.

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat wegen Verstößen gegen die Plakatierungsverordnung bereits gegen elf Parteien Bußgeldverfahren eingeleitet. Betroffen sind auch alle großen Parteien, wie KVR-Sprecherin Daniela Schlegel bestätigte. Wie teuer die Parteien das zu stehen kommt, konnte Schlegel nicht sagen, die gesetzliche Höchststrafe liegt bei 1000 Euro.

Die Höhe der Strafen hängt laut KVR von der Zahl der Plakate ab. Die Parteien können gegen die Bußgeldverfahren Einspruch erheben. Wenn das KVR auf seiner Sicht beharrt, muss das Amtsgericht entscheiden.

50 Euro pro Plakat

Noch teurer wird es, wenn die Kontrolleure selbst jetzt noch Plakate entdecken. Inzwischen ordnet das KVR an, einzelne Ständer zu entfernen. Diese sind für die Parteien mit einer zusätzlichen Strafe von 50 Euro pro Plakat verbunden.

Die Plakate zum Olympia-Bürgerentscheid müssten seit Sonntag abgebaut sein. Das KVR wird noch ein paar Tage verstreichen lassen, bis es auch dafür Bußgeldbescheide geben wird.

© SZ vom 26.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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