Plädoyers im Moshammer-Prozess:Raubmord oder Totschlag?

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Im Prozess um den Mord an dem Münchner Modemacher Rudolph Moshammer sind die Plädoyers gesprochen. Während der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Raubmordes fordert, plädieren die Verteidiger auf Totschlag und halten eine "Freiheitsstrafe im unteren zweistelligen Bereich" für angemessen.

Der wegen Mordes an Modemacher Rudolph Moshammer angeklagte Herisch A. Soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden. Außerdem forderte Staatsanwalt Martin Kronester in seinem Plädoyer vor dem Münchner Schwurgericht, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und so eine Entlassung nach 15 Jahren zu verhindern.

Herisch A., Der am (heutigen) Mittwoch 26 Jahre alt geworden ist, habe Moshammer ermordet, um ihn berauben zu können, und sei "mit brachialer Gewalt" vorgegangen. Die Verteidigung des Irakers bezeichnete hingegen den Vorwurf des Mordes als nicht haltbar. Die Anwälte verlangten eine Haftstrafe im "unteren zweistelligen Bereich" wegen Totschlags.

Der Staatsanwalt führte drei Mordmerkmale an. Der Angeklagte habe aus Habgier, heimtückisch und zur Ermöglichung eines Raubes getötet. Moshammer sei dem Angriff mit dem Kabel absolut wehrlos ausgesetzt gewesen. "An Reue oder Verantwortung für die Tat fehlt es dem Angeklagten", sagte Kronester weiter. Zum Tatzeitpunkt in der Nacht zum 14. Januar sei er voll schuldfähig gewesen.

Zweifel an Tatversion

An der Tatversion von Herisch A. äußerte der Staatsanwalt erhebliche Zweifel. Der Iraker hatte gestanden, Moshammer mit einem Kabel erdrosselt zu haben. Dies sei im Streit über die Bezahlung für sexuelle Handlungen geschehen, bei dem sich die beiden Männer wechselseitig mit dem Verlängerungskabel geschlagen hätten.

Der Staatsanwalt verwies auf fehlende Spuren: "Es gab keinen Kampf um das Kabel oder mit dem Kabel." Moshammer habe nach den sexuellen Handlungen kurz das Zimmer verlassen und bei seiner Rückkehr Herisch A. überrascht, wie er Schubladen nach Geld durchsuchte. Als der Unternehmer zur Treppe eilte, habe der 25-Jährige den Entschluss gefasst, ihn zu töten.

Moshammer sei bereits einige Stufen nach unten gegangen, als der Angeklagte ihm von rechts hinten das Kabel vier Mal um den Hals geschlungen habe, sagte der Staatsanwalt. "Rudolph Moshammer ist in dieser Situation absolut wehrlos und dem Angriff des Angeklagten ohne Abwehrmöglichkeit ausgeliefert."

Fünf Minuten Todeskampf

A. Habe mit brachialer Gewalt an dem Kabel gezogen und den Körper seines Opfers dabei mit dem Fuß fixiert. Er habe Moshammer "einen Todeskampf von mindestens fünf Minuten" bereitet.

Nach der Tat habe A. Aus den Taschen des Unternehmers rund 400 Euro Bargeld gestohlen und auch die Wohnung weiter durchsucht. "Offensichtlich kam es ihm dabei auf Geld an", sagte der Staatsanwalt.

Er bezweifelte weitere Angaben des Angeklagten: "Rudolph Moshammer hat mit Sicherheit nicht die vom Angeklagten immer behaupteten 2.000 Euro versprochen." Der sparsame, bisweilen geizige Unternehmer habe laut Zeugenaussagen die üblichen Stricherlöhne zwischen 50 und 100 Euro bezahlt.

Die Verteidigung will am Nachmittag plädieren. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

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