Peter-Prozess:Am Dienstag fällt das Urteil

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Im Prozess um den Sexualmord an dem neun Jahre alten Februar im vergangenen Februar fällt am Dienstag das Urteil. Dem 29 Jahre alten Angeklagten werden Mord, sexueller Missbrauch von Kindern und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er selbst hatte in seinem Schlusswort eine hohe Strafe für sich gefordert.

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Der Angeklagte hat gestanden, den neunjährigen Peter am 17. Februar 2005 auf seinem Heimweg von der Lernförderschule abgepasst, sexuell missbraucht und anschließend getötet zu haben. Außerdem gab er zu, sich auch an der Leiche des Jungen vergangen zu haben.

Um den 29-Jährigen möglichst für immer aus dem Verkehr zu ziehen, hat die Staatsanwaltschaft einen außergewöhnlichen Antrag gestellt: Staatsanwalt Martin Kronester plädierte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe, Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung. Neben der Haft wird gewöhnlich entweder Psychiatrie oder Sicherungsverwahrung verlangt. "Das ist etwas sehr Seltenes, weil kaum bei einem Täter eine Konstellation wie bei dem Angeklagten vorliegt, die beide Maßregeln nötig macht", erläuterte Kronester sein Plädoyer. Ohne Unterbringung bestehe die Gefahr, dass der 29-Jährige auf Grund seiner "massiven pädophilen sexual-sadistischen Störung" wieder Sexualtaten begehe. Die Sicherungsverwahrung wiederum sei nötig, weil von ihm auch andere Straftaten zu erwarten seien.

Die Verteidigung sprach sich wegen einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten für eine zeitlich begrenzte Haftstrafe aus. Anwältin Garina Hamel hielt zudem eine Unterbringung in der Psychiatrie für ausreichend. Eine Sicherungsverwahrung sei nicht zusätzlich nötig.

Der Fall Peter hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte nicht zum ersten Mal getötet hat: Der 29 Jahre alte Mann war bereits neuneinhalb Jahre in Haft, weil er als Heranwachsender einen Jungen umgebracht und einen anderen sexuell missbraucht hatte. Trotz Warnungen vor seiner Gefährlichkeit kam er auf freien Fuß.

Knapp zehn Monate nach seiner Haftentlassung tötete er erneut. Den Vater seines Opfers hatte er im Gefängnis kennen gelernt und sich nach seiner Haftentlassung mit der Familie angefreundet.

Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über schärfere Gesetze ausgelöst, insbesondere über die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch für nach Jugendstrafrecht verurteilte Täter.

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