Perverser Tierquäler vor Gericht:Lust am Töten

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Ein perverser Tierquäler hat Welpen aus dem Tierheim geholt, die später an massiven Verletzungen zu Tode kamen. Nun steht er wieder einmal vor Gericht.

Alexander Krug

Die Atmosphäre ist aufgeladen im vollbesetzten Sitzungssaal A 214 des Amtsgerichts. Auf der Anklagebank kauert Jürgen N., 43, und wendet seinen Rücken demonstrativ gen Publikum.

(Foto: Foto: ddp)

Dieses besteht vorwiegend aus Tierschützern, die kein Hehl aus ihrer Abscheu machen. Denn Jürgen N. ist mittlerweile in München als perverser Tierquäler bekannt. Mehrmals schon stand er vor Gericht, und auch diesmal geht es um die brutale Misshandlung eines Tieres mit tödlichem Ausgang.

Am 14. Juni 2004 erschien Jürgen N. nachts auf der Polizeiinspektion 31 an der Theresienwiese. Sein Zwergrehpinscher "Igor" sei beim Gassigehen entführt worden, klagte er. In einem Gebüsch habe er nur noch sein Halsband finden können. J

Jürgen N. hatte seine Freundin Jutta S., 51, mitgebracht, die seine Version bestätigte. Tatsächlich handelte es sich damals aber um ein abgekartetes Spiel der beiden, das Jürgen N. am Mittwoch auch umgehend einräumt. Er habe "Igor" etwa drei Monate zuvor von einem Züchter für 400 Euro gekauft.

An jenem Abend sei er mit dem Hund Gassi gegangen, und dabei habe das Tier "eine Wurst ins Maul" genommen. Weil er seit Jahr und Tag von Tierschützern "bedroht" werde, habe er Angst um den Hund bekommen. Das Publikum im Saal reagiert mit sarkastischem Gelächter.

Aus Angst vor einem "Giftanschlag" will Jürgen N. den Hund nach Hause gebracht und dort versucht haben, ihm die Wurst aus dem Maul zu ziehen. Als "Igor" nicht nachgab, sei er "ausgetickt". Er habe ihn geschlagen und zu Boden geworfen.

"Mir ist eben die Hand ausgerutscht", sagt er lakonisch. Als er "Igor" am Abend tot in seinem Körbchen liegen sah, habe er "Panik" bekommen und Freundin Jutta S. überredet, mit ihm zur Polizei zu gehen und die Geschichte mit der Entführung zu bestätigen. Die Freundin habe "Igor" später in einem Wäldchen bei Weßling begraben.

Für die Justiz ist der vielfach vorbestrafte Angeklagte kein Unbekannter. 1994 geriet er erstmals wegen seiner Neigung, Tiere zu quälen und dann zu töten, in die Schlagzeilen. Jürgen N. hatte sich damals junge Welpen aus Tierheimen geholt, die später nach massiven Bauch- und Schädelverletzungen zu Tode kamen.

Die Taten sollen auch einen sexuellen Hintergrund haben: "Die Anwesenheit der Hunde war meiner Erregung förderlich", soll er einem Gutachter einmal anvertraut haben. Später widerrief er diese Aussage. Wenn er sich befriedige und dabei einen Hund streichele, sei das "keine sexuelle Handlung".

Wegen der Tötung dreier Welpen wurde Jürgen N. 1994 zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Gutachter hatte eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen, warum, blieb aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit unklar.

Unklar ist auch, warum bislang kein lebenslanges Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde. 1995 wurde nur ein fünfjähriges Tierhaltungsverbot verhängt. Auch daran hielt sich Jürgen N. aber nicht. 1997 beschaffte er sich erneut einen Hund, der ebenfalls bald tot war. 1999 stand er deshalb wieder vor Gericht.

Das Amtsgericht hat inzwischen mehrere Gutachten vorliegen, die noch ausgewertet werden müssen. Als nächster Prozesstermin ist der 9. Mai vorgesehen.

© SZ vom 19.4.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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