Ottfried Fischer und das Sex-Video:Bulle gegen Bild

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Bild-Reporter Wolf-Ulrich S. wehrt sich gegen das Urteil des Münchner Amtsgerichts. Bei einem Verfahren in zweiter Instanz hofft er auf einen Freispruch.

Christian Rost

Die Wühlereien in seinem Privatleben haben ihn schon lange gestört. Und doch hat sich der Schauspieler und Kabarettist Ottfried Fischer ("Der Bulle von Tölz") immer wieder auch mit der Boulevardpresse unterhalten. Gewehrt hat er sich erst, als man ihm wirklich zu Leibe rückte - und ihn heimlich beim Sex mit Huren filmte. Die Täter wurden verurteilt, auch ein ehemaliger Reporter der Bild-Zeitung saß mit im Boot. Ihm wurden 14.400 Euro Geldstrafe aufgebrummt, weil er Fischer mit dem Video genötigt hatte, der Bild ein Interview zu geben. So sah es der Münchner Amtsrichter Hilmar Buch. Am Dienstag wehrt sich der Journalist in zweiter Instanz am Landgericht München I gegen das Urteil.

Nebenkläger Ottfried Fischer im Amtsgericht beim Prozess gegen "Bild"-Journalisten. (Foto: dpa)

Zwei Prostituierte hatten den Film in Fischers Schwabinger Wohnung im Auftrag ihrer Zuhälter gedreht. Mit dem Material wollten die Hintermänner erreichen, dass Fischers Kreditkartenfirma angeblich noch ausstehende Hurenlöhne überweist. Das Video sollte als Beleg für ihre Forderungen dienen - und wurde nebenbei an Bild verscherbelt. Außerdem hatten die Prostituierten Blankoabrechnungen von Fischers Kreditkarte gezogen. Insgesamt wurde er um 75000 Euro geprellt. Das Geld hat sich der 57-Jährige zurückgeholt, und die Damen und Herren aus dem Milieu akzeptierten klaglos Geldstrafen von 600 bis 12000 Euro für die unbefugten Bildaufnahmen.

Für den Ex- Bild-Mann Wolf-Ulrich S., 29, war das nicht so einfach. Er braucht einen Freispruch, um den Springer-Verlag und die Bild-Zeitung zufrieden zu stellen, die ja seine Anwaltskosten zahlen. Springer und Bild bezeichnet das Urteil des Amtsgerichts als "falsch". Es setze "jede journalistische Recherche der Gefahr aus, kriminalisiert zu werden". Man kann es aber auch so sehen, dass nur bestimmte Methoden des Boulevards als kriminell eingestuft wurden.

Amtsrichter Buch jedenfalls hatte die Nötigung "aufgrund der Gesamtumstände als erwiesen" angesehen. Denn der Reporter habe nicht nur klar den Wunsch nach einem Interview mit Fischer zum Ausdruck gebracht, sondern auch auf das in seinem Besitz befindliche Video hingewiesen. Das sei eine "konkludente Drohung" gewesen, so Buch.

Fischer wird sich auch in der Berufung gegen die Bild stemmen - als Zeuge und Nebenkläger. Gespannt darf man sein, wie sich der Angeklagte Wolf-Ulrich S. verhält. Während des ersten Prozesses waren ihm von der Springer-Justiziarin Zettel gereicht worden. Zeugen lasen daraus die Anweisung, nicht zu gestehen. Das sei keine Anweisung gewesen, sagt Springer-Sprecher Tobias Fröhlich dazu, sondern nur "ein Rat". Fischers Anwalt Christoph Knauer spricht unterdessen vom "langen Arm der Bild-Zeitung".

© SZ vom 12.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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