Niznansky-Prozess:Staatsanwalt: Angeklagter gab Exekutionsbefehle

Die Staatsanwaltschaft hat dem Slowaken Ladislav Niznansky in ihrem Plädoyer vorgeworfen, im Zweiten Weltkrieg Exekutionsbefehle erteilt zu haben. Der 88-Jährige habe sich in der Partisanen-Abwehrgruppe "Edelweiß" in seiner Heimat keinesfalls passiv verhalten.

Das Plädoyer wird wegen des schlechten Gesundheitszustandes des Angeklagten an zwei Tagen verlesen und am Dienstag fortgesetzt.

Der Angeklagte habe Einsätze aktiv vorbereitet, Gefangene und eigene Soldaten grob und rücksichtslos behandelt und Tötungsbefehle gegeben. In der Abwehrgruppe habe er eine Führungsposition bekleidet. "Edelweiß" habe in der Endphase des Krieges nicht nur Partisanen bekämpft, sondern auch Teile der Zivilbevölkerung liquidiert, die "nur in Verdacht standen, Partisanen zu unterstützen".

Die Aussage Niznanskys, er sei von den Deutschen gezwungen worden, bei "Edelweiß" mitzumachen, wies der Staatsanwalt als falsch zurück. Auch dass sich der Angeklagte in der Gruppe lediglich passiv verhalten habe, bezeichnete Kuchenbauer als "verharmlosend".

Niznansky wird vorgeworfen, für den Mord an 164 Zivilisten verantwortlich gewesen zu sein. Als Anführer der slowakischen Einheit der Partisanenabwehrgruppe "Edelweiß" soll er laut Anklage am 21. Januar 1945 Massaker in den slowakischen Ortschaften Ostry Grun und Klak befohlen haben. Er soll 20 Menschen eigenhändig mit seiner Maschinenpistole erschossen haben. Am 7. Februar 1945 ließ der Hauptmann laut Anklage nahe dem Ort Ksinna 18 Juden hinrichten. Der Angeklagte war Anfang 2004 in München verhaftet worden, wo er seit den 50er Jahren lebte.

(sueddeutsche.de/ddp)

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: