Neugeborenes stirbt bei OP:Aufgeschäumtes Blut

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Bei einer Herzoperation stirbt ein Neugeborenes. Schuld ist laut Gericht der Techniker.

Ekkehard Müller-Jentsch

Für ,,Kunstfehler'' bei Operationen werden normalerweise Ärzte zur Verantwortung gezogen. In einem Arzthaftungsprozess vor dem Landgericht MünchenI behielten jedoch sämtliche verklagte Mediziner ihre weiße Weste - der Schuldvorwurf blieb allein an einem Techniker hängen.

(Foto: Foto: dpa)

Er hatte die Herz-Lungen-Maschine überwacht, an der ein neugeborenes Mädchen hing. Dabei war es zu einer tödlichen Panne gekommen.

Die kleine Theresa Maria war mit einem schweren Herzfehler zur Welt gekommen: Bei der vorgeburtlichen Entwicklung des Herzens hatte sich die Scheidewand zwischen rechter und linker Herzkammer nicht vollständig verschlossen.

In diesem Zusammenhang war auch eine Gefäßverbindung mit der Bezeichnung Ductus Botalli aus der Zeit, in der die Lungen noch keine Funktion besitzen, offen geblieben. Mediziner sprechen von einem Ventrikelseptumdefekt und einem offenen Ductus Botalli.

Das Kind wurde in einer Münchner Uni-Klinik am offenen Herzen operiert. Eine Herz-Lungen-Maschine sollte dabei den Säugling am Leben erhalten. Bei dem Eingriff hatte dann jedoch ein sogenannter venöser Lufteintritt das Blut regelrecht aufgeschäumt.

Als die Ärzte dies bemerkten, war es zu spät: Das Kind starb einige Zeit später infolge von Sauerstoffmangel an irreparablen Hirnschäden, obwohl die eigentliche Herz-OP fachgerecht ausgeführt worden war.

Die 9. Zivilkammer beauftragte mit der Klärung des Sachverhaltes einen Professor für Kardiologie und Pädiatrie des Herzzentrums Berlin. Dieser Gutachter stellte fest, dass die Schuld ausschließlich den ,,Kardio-Techniker'' treffe.

Es sei seine wichtigste Aufgabe bei der Überwachung der Herz-Lungen-Maschine, eintretende Luft zu entdecken und zu eliminieren. ,,Entdeckt erst der Chirurg Luft in der arteriellen Linie, ist es zu spät'', sagte der Experte. Deshalb werde auch immer wieder der Einsatz eines zweiten Überwachungstechnikers diskutiert und gefordert. Der Chirurg müsse sich auf dieses technische Personal verlassen können.

Die Mutter des Kindes hatte 30.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Die Richter hielten diesen Betrag jedoch für zu hoch. Sie schlugen dem Techniker vor, freiwillig 12.000 Euro zu bezahlen - er hat allerdings noch einige Tage Zeit, über diesen Vergleich nachzudenken (Aktenzeichen:9O21107/04).

© SZ vom 19.6.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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