Münchnerin verklagt Bild-Zeitung:Verhöhnt und beleidigt

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"Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer": Eine Frau wehrt sich gegen einen Bericht in der Bild. Das Boulevardblatt muss nun 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Ekkehard Müller-Jentsch

"Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer" - diese reißerische Überschrift und der dazugehörende Artikel kostet die Münchner Ausgabe der Bild-Zeitung nachträglich 50.000 Euro. Die Pressekammer des Landgerichts München I verurteilte das Boulevardblatt am Mittwoch zur Zahlung dieser hohen Summe. Dass die Zeitung Berufung dagegen einlegen wird, ist wahrscheinlich.

Das Axel-Springer-Hochhaus in Berlin, seit neuestem auch die Zentrale der Bild. Die Münchner Ausgabe der Zeitung muss jetzt 50.000 Euro Schadensersatz zahlen. (Foto: Foto: dpa)

Im Sommer 2005 hatte Bild einen Bericht über die Festnahme eines Türken veröffentlicht: Der Mann war unmittelbar nach der Landung seiner Maschine aus Istanbul am Münchner Flughafen von Zielfahndern gestellt worden. Die Ermittlungsbehörden warfen ihm vor, 1994 aus Eifersucht in Berlin eine Ex-Freundin besonders grausam getötet und sich dann in die Türkei abgesetzt zu haben. Nun wollte dieser Mann in München seine deutsche Lebensgefährtin besuchen, die ihn kurz zuvor in der Türkei geheiratet hatte, ohne etwas von der Bluttat zu ahnen. Der Bild-Artikel darüber begann mit den Worten "Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen - für die... war's wie ein Hauptgewinn im Lotto."

"Die Klägerin muss nicht hinnehmen, dass über sie in identifizierender Weise berichtet wurde", sagten jetzt die Münchner Richter. Ihr Vorname sei korrekt in seiner besonderen Schreibweise zusammen mit dem richtigen Anfangsbuchstaben des Nachnamens angegeben gewesen. Dazu noch ihr Alter, der zutreffende Beruf und ihr Wohnviertel. "Der Artikel beschreibt selbst das Klingelschild an der Wohnungstür - unter diesen Umständen ist die Annahme, dass die Klägerin nicht zumindest in ihrem privaten und beruflichen Umfeld erkennbar ist, lebensfremd", erklärte das Gericht.

"Gnadenlos in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingegriffen"

Der beklagte Springer-Verlag hatte nämlich zuvor behauptet, dass die Münchnerin durch den Artikel nicht erkennbar und ihr Ruf daher auch nicht verletzt worden sei: "Der Artikel erweckt vielmehr Mitgefühl gegenüber der Klägerin und Erleichterung, dass ihr nichts zugestoßen sei." Für seine Mandantin habe mit diesem Artikel in Wirklichkeit ein Leidensweg begonnen, der seither dauernde psychologische Betreuung notwendig mache und der ins berufliche Aus zu führen drohe, sagte dagegen der Anwalt und Medienspezialist Marc Heinkelein in dem Prozess: "Ich kann nicht verstehen, warum Bild mit einem Artikel so gnadenlos in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingreift."

Die Münchnerin werde durch die Unterstellung herabgewürdigt, aus einer Art "Torschlusspanik" heraus eine Beziehung zu ihrem Ehemann eingegangen zu sein, stellten nun die Richter in ihrem Urteil fest. Damit werde gleichzeitig angedeutet, dass sie normalerweise für eine Beziehung zu alt und nicht mehr attraktiv sei. Unter diesen Umständen sei die Erklärung des Verlags, der Artikel wecke Mitleid mit der Klägerin und Erleichterung, dass ihr nichts passiert sei, "eine zusätzliche Verhöhnung".

Durch einen Gutachter sei festgestellt worden, dass die Betroffene im Jahr nach der Veröffentlichung unter Angst und Depressionen gelitten hatte, befand das Gericht. Das Blatt habe mit seiner Berichterstattung "ohne Not jemanden individualisierbar gemacht" und obendrein beleidigt - "Medien sollen davon abgehalten werden, so etwas zu tun", hatte der Vorsitzende schon in der Verhandlung erklärt (Az.:9O15086/06).

© SZ vom 12.06.2008/af - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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