Moshammer-Prozess:Das Urteil fällt am Geburtstag des Täters

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Vom 2. November an wird sich der mutmaßliche Täter Herisch Ali Abdullah, 25, wegen Mordes am Mode-Unternehmer Rudolph Moshammer vor dem Schwurgericht München I verantworten müssen.

Alexander Krug

Moshammer war am 14. Januar dieses Jahres um kurz vor 9 Uhr von seinem Chauffeur tot in der Villa in Grünwald aufgefunden worden. Als die Beamten eintrafen, fanden sie die Leiche am Treppenabsatz im ersten Flur rücklings auf dem Boden. Um den Hals war ein schwarzes Kabel gewickelt, der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.

Einen Tag später wurde Herisch Abdullah in einer heruntergekommenen Wohnung in der Kidlerstraße 3 in Sendling festgenommen. Bereits bei der ersten Vernehmungen durch Kripobeamte gestand der gebürtige Iraker, Moshammer getötet zu haben: "Ich war das, ich habe das gemacht." Im weiteren Verlauf der Vernehmung soll er mehrmals erklärt haben, "krank im Kopf" zu sein und darum gebeten haben, ihn doch hinzurichten.

"Er hat mich gesucht"

Moshammer war den Ermittlungen zufolge in jener Nacht mit seinem Rolls Royce in der Bahnhofsgegend herumgefahren, offenbar auf der Suche nach jungen Männern. "Er kam mit dem Auto, er hat mich gesucht", soll Herisch Abdullah bei der Polizei ausgesagt haben.

Moshammer soll ihm angeblich 2000 Euro für sexuelle Handlungen versprochen haben, gemeinsam fuhr man dann in die Robert-Koch-Straße 11 in Grünwald. Hier soll es zu sexuellen Handlungen zwischen beiden gekommen sein, im Anschluss daran kam es zum Streit um Geld.

Moshammer habe ihn ohne Bezahlung aus dem Haus werfen wollen und damit gedroht, die Polizei zu holen. Angeblich soll ihm der Modehändler auch eine Ohrfeige gegeben haben. Abdullah habe ihn dann mit einem Kabel gedrosselt, der genaue Ablauf dieses Würgevorgangs ist unklar und wird wohl vor dem Schwurgericht eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Frage spielen, ob es Mord (Höchststrafe lebenslange Haft) oder Totschlag (Höchststrafe 15 Jahre Haft) war.

Der Angeklagte erzählte den Vernehmungsbeamten auch einiges über seine Vergangenheit. Angeblich kämpfte er sieben Jahre lang im Nordirak als kurdischer Peschmerga gegen das Saddam-Regime. 2001 flüchtete er mit Hilfe von Schleppern quer durch Europa und stellte im Mai einen Asylantrag in Bielefeld. Dieser wurde im Oktober desselben Jahres abgelehnt, wegen der Situation in seiner Heimat wurde Herisch Abdullah allerdings nicht abgeschoben.

Geld in Spielcasinos verzockt

In München soll er als Aushilfskoch in einem Schnellrestaurant gearbeitet und öfter Geld in Spielcasinos verzockt haben, auch in der Nacht vor der Tat soll er eine größere Summe verspielt haben. Zeitweise war er mit einer jungen Russin liiert, mit der er eine gemeinsame Tochter hat.

Zu dem Prozess im Münchner Schwurgericht sind insgesamt 42 Zeugen und fünf Sachverständige geladen, darunter ein Psychiater, ein Psychologe, ein Rechtsmediziner und Beamte des Landeskriminalamts (LKA). Die Anklage wird vertreten von Staatsanwalt Martin Kronester, die Verteidigung haben die Anwälte Adam Ahmed und Jürgen Langer übernommen.

Sollte es bei der vorgesehenen Terminierung bleiben, dann würde das Urteil gegen Herisch Abdullah "im Namen des Volkes" am 16. November verkündet werden. An diesem Tag wird er 26 Jahre alt.

© SZ vom 11.10.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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