Moshammer-Nachlass:Erlischt das "Licht für Obdachlose"?

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Falls sich niemand findet, der Rudolph Moshammers Engagement fortführt, muss das Registergericht über die Zukunft des Vereins entscheiden.

Von Gunnar Herrmann

Wenn die Medien über Rudolph Moshammers soziales Engagement berichtet haben, dann wurde oft der Verein "Licht für Obdachlose" erwähnt, den der Modehändler im Sommer 2000 gegründet hat und der sich laut Satzung in der Obdachlosenhilfe engagieren soll.

Über die Hintergründe des Vereins war nie etwas zu lesen - niemand weiß, wie viele Mitglieder er hat und ob er über Vermögen verfügt. Sicher ist nur eines: "Licht für Obdachlose" war sehr eng mit der Person Moshammer verbunden. Er war Vorsitzender und er trat als einziges Mitglied öffentlich in Erscheinung, wenn Spenden oder Schecks überreicht wurden.

Nach Moshammers Tod blieb der Verein ohne Führung. Nur der Steuerberater des Modehändlers bekleidete noch als Kassenwart ein Amt im Vorstand. Er ist nun aber nach schwerer Krankheit ebenfalls gestorben.

Mindestens sechs weitere Mitglieder hat der Verein noch außer Moshammer und seinem Steuerberater, so steht es im Gründungsprotokoll. Ihr Engagement beschränkte sich aber offenbar auf die Unterschrift bei der Vereinsgründung und gelegentliche Spenden.

Christian Chaussy, Urologe und Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität, ist eines der Gründungsmitglieder. "Ich habe keine Ahnung, wie es mit dem Verein weitergeht", sagt er. Er habe seit der Gründung vor vier Jahren auch keine detaillierten Informationen über die Vereinsgeschäfte erhalten, regelmäßige Versammlungen habe es nicht gegeben.

Mitgliedsbeiträge musste Chaussy nicht zahlen, er spendete aber nach eigenen Angaben manchmal an "Licht für Obdachlose". Moshammer habe ihm gelegentlich erzählt, was er mit dem Geld für die Obdachlosen getan habe. "Wir haben damals unterschrieben, weil wir überzeugt waren, dass das eine gute Sache ist", sagt Chaussy. Dieser Überzeugung sei er immer noch.

Fortführen möchte er den Verein aber nicht. "Das könnte ich gar nicht", sagt er. Ohne die Unterschriften seiner Bekannten hätte Moshammer den Verein damals nicht gründen können, denn nach den Bestimmungen müssen mindestens sieben Leute das Gründungsprotokoll unterzeichnen.

Schmuck und Hemd

Findet sich keines der Mitglieder bereit, die Vereinsgeschäfte fortzuführen, dann kann das Registergericht einen Notvorstand einsetzen. Dieses Verfahren wird nach Angaben des Gerichts aber nur dann angewendet, wenn es laufende Vereinsgeschäfte gibt, die dringend erledigt werden müssen. Das könnte bei "Licht für Obdachlose" der Fall sein - Moshammer hat seinem Verein den Erlös aus dem Verkauf von Schmuck und der Versteigerung eines Napoleon-Hemdes vermacht. Mit dem Geld sollen laut Testament Patenschaften für Verkäufer der Obdachlosenzeitschrift Biss bezahlt werden.

Die Zeitschrift würde auch profitieren, wenn das Vereinsleben erlischt und "Licht für Obdachlose" aufgelöst wird. Eventuell vorhandenes Vermögen käme nach der Vereinssatzung zu gleichen Teilen Biss und der Münchner Initiative für Menschen ohne Obdach zugute.

© SZ vom 02.03.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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