Mietrückstände und Verwahrlosung:Wecker gewinnt Prozess gegen seine Vermieter

Die Eigentümer einer Villa in Grünwald, in der Wecker bis November 1995 wohnte, hatten von dem 56-Jährigen die Zahlung von Mietrückständen in Höhe von 93.500 Euro gefordert.

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Mit seiner Entscheidung hob der 8. Zivilsenat ein Urteil des Landgerichts vom Dezember vorigen Jahres auf. Damals war der Liedermacher zur Zahlung der Mietrückstände verurteilt worden.

Konstantin Wecker muss nichts mehr nachzahlen. (Foto: Foto: dpa)

Weckers Anwalt Markus Schwarz argumentierte vor dem OLG damit, dass die früheren Vermieter Weckers bereits 1996 auf weitere Forderungen verzichtet hätten, indem sie einen Vergleich über 25.000 Euro mit einem der Anwälte seines Mandanten zugestimmt hätten.

Diesen Vergleich hatten die Vermieter angefochten, da sie sich arglistig getäuscht sahen. Bei den Verhandlungen soll der Anwalt den Eindruck erweckt haben, dass Wecker pleite sei und das Finanzamt seine Hand sogar auf dessen 18 Hektar großem Anwesen in der Toskana habe.

Vor Gericht behauptete der Anwalt dagegen, nur allgemein von hohen Steuerschulden Weckers gesprochen zu haben. Aufgrund der widersprüchlichen Zeugenaussagen entschied das OLG deshalb zugunsten des Liedermachers.

Außer den Mietrückständen hatten die Vermieter rund 62.000 Euro für Renovierungskosten verlangt, da Wecker die Villa in einem total verwahrlosten Zustand hinterlassen haben soll. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

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