Mercedes-Logo:Ende des Sternenkrieges

Lesezeit: 1 min

Der lange Kampf der Stadt München gegen das Mercedes-Logo ist beendet. Der Stern darf auf dem Hochhausdach bleiben. Oberbürgermeister Ude sieht sich trotzdem als Gewinner.

Nach dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht München verzichten Oberbürgermeister Christian Ude (SPD), die Regierung von Oberbayern und der Autohersteller auf Rechtsmittel.

(Foto: Foto: ddp)

Obwohl der Stern auf dem Dach der neuen Münchner Mercedes-Niederlassung weiter leuchten wird, soll es in der Landes-hauptstadt auch künftig keine Reklame auf Hausdächern geben.

Die Stadtverwaltung hatte Mercedes den Stern auf dem Dach verboten, weil dieser angeblich das Stadtbild störe. Der Autohersteller legte Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern ein, die den Stern im vergangenen Dezember genehmigte.

München hatte Oberbayern verklagt

Noch am selben Vormittag errichtete Mercedes den Stern auf dem Dach. Anschließend verklagte das Münchner Rathaus die Bezirksregierung.

Das Gericht hatte Anfang Mai entschieden, dass die Stadt den Mercedes-Stern zu Unrecht verbot. Gleichzeitig erklärte das Gericht aber auch die Genehmigung des Sterns durch die Regierung für unzulässig, weil die Behörde dazu nach Ansicht der Richter gar nicht zuständig war.

OB Ude wertete das als Sieg: Der Stadt sei es vor allem darum gegangen, die kommunale Selbstverwaltung zu verteidigen. Nun soll das Planungsreferat das Verbot von Dachreklamen in die Münchner Bebauungspläne aufnehmen.

Selbstverwaltung verteidigt

"Mit dem Gerichtsverfahren ist der erfolgte Angriff auf das Selbstverwaltungsrecht erfolgreich abgewehrt", teilte Ude mit. Die Bezirksregierung will ebenfalls nicht weiter prozessieren: "Aus Sicht der Regierung ist eine Fortsetzung nicht notwendig", sagte eine Sprecherin.

"Es gibt keine Veranlassung, die grundsätzlichen Debatten weiter zu verfolgen." Mercedes-Anwalt Peter Gauweiler erklärte eine Fortsetzung des Sternenkriegs ebenfalls für "unsinnige Förmelei".

"Solange es Mercedes München gibt, wird sein Stern an dieser Stelle leuchten und sich drehen", teilte Gauweilers Kanzlei mit.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: