Max-Strauss-Prozess:"Unvollständige Angaben"?

Bayerisches Justizministerium weist Vorwürfe zurück.

Das bayerische Justizministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, die das Schweizer Bundesamt für Justiz im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Max Strauß gegen die Augsburger Staatsanwaltschaft erhoben hat.

Max Straß muss sich vor Gericht verantworten. (Foto: Foto: AFP)

Es geht um die juristische Verwertbarkeit von Schweizer Bankunterlagen im Schmiergeldsystem des nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber.

Die Schweizer hatten Anfang November die Verwertung der im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens nach Augsburg übermittelten Unterlagen untersagt. Als Begründung hatte das Berner Amt "unvollständige Angaben" der Staatsanwaltschaft Augsburg angegeben, was zu einer "fehlerhaften Beurteilung" der Herausgabe der Schweizer Bankunterlagen geführt habe.

Diese Vorwürfe gegen die Augsburger Justiz seien "völlig haltlos", sagte der Sprecher des Augsburger Landgerichts, Karl-Heinz Haeusler. Die Schweiz leistet Rechtsbeihilfe nur bei Steuerbetrug, nicht bei Steuerhinterziehung.

Das Schreiben wurde am Mittwoch im zweiten Steuerstrafprozess gegen Max Strauß vor dem Landgericht Augsburg vorgelesen. Darin wird das Berner Bundesamt gebeten, den bayerischen Behörden rasch mitzuteilen, für welche Verfahren die vorliegenden Schweizer Bankunterlagen über Schreiber-Konten nicht gelten:

Nur für die beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsprozesse gegen zwei ehemalige Thyssen-Manager oder auch für den Strauß-Prozess und das Auslieferungsverfahren von Schreiber.

Als erster prominenter Zeuge in der Neuauflage des Strauß-Prozesses wird am 31. Januar 2007 der Geschäftsmann Dieter Holzer erwartet. Ihm wird in einem anderen Verfahren vorgeworfen, er habe im ersten Strauß-Prozess falsche Angaben gemacht.

© SZ vom 21.12.2006/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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