Diagnosefehler:Frau erhält 350.000 Euro Schmerzensgeld

Ende eines jahrelangen Kampfes: Eine Münchner Klinik zahlt einer 20-Jährigen Schmerzensgeld - für einen Diagnosefehler vor sieben Jahren.

Sieben Jahre nach einem ärztlichen Diagnosefehler hat eine querschnittsgelähmte Münchnerin 350.000 Euro Schmerzensgeld von einer Kinderklinik in München erhalten. Wie der Anwalt der heute 20-jährigen Studentin, Wolfgang Putz, mitteilte, einigten sich die Medizinrechtler nach einem Gutachten der Landesärztekammer, das den Anspruch der jungen Frau auf Schmerzensgeld bestätigte, außergerichtlich mit der Klinik.

Neben der Entschädigungssumme werde die Klinik künftig auch alle durch die Lähmung verursachten Mehrkosten übernehmen. Damit ging für die junge Frau ein jahrelanger Kampf um Entschädigung zu Ende.

Bereits 2003 war sie als 13-Jährige in das Kinderspital der Universitätsklinik gekommen. Trotz offensichtlicher Lähmungssymptome hätten die Ärzte damals erst nach mehreren Tagen die Ursache gefunden - einen Tumor, der auf das Rückenmark drückte, sagte der Anwalt. Vom Krebs hätte sie durch eine Operation geheilt werden können.

Vor einem Jahr war der Fall öffentlich geworden war, habe sich der Klinikdirektor persönlich um die schnelle Abwicklung der Entschädigung gekümmert.

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