Korruptionsprozess:Wildmoser junior legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Affäre um die Münchner Allianz Arena beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht. Der Verurteilte, Karl-Heinz Wildmoser junior, hat Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Wildmoser war im Mai 2005 vom Landgericht München zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die dagegen gerichteten Revisionen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof im August 2006 überraschend verworfen. Diese BGH-Entscheidung greift Wildmoser mit seiner Verfassungsbeschwerde nun an.

Karl-Heinz Wildmoser jr. fechtet das Gerichtsurteil in der Affäre um die Allianz Arena an. (Foto: Foto: ddp)

Das Landgericht hatte ihn der Untreue und der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr für schuldig befunden. Der 42-Jährige hatte zusammen mit einem Geschäftspartner dem österreichischen Baukonzern Alpine Insiderkenntnisse für die Ausschreibung des Stadionprojekts weitergegeben und dafür 2,8 Millionen Euro kassiert.

Der BGH sah anders als die Verteidigung und die Bundesanwaltschaft keine Befangenheit der Vorsitzenden Richterin der Münchner Strafkammer, Huberta Knöringer. Die Verteidigung hatte argumentiert, Knöringer habe an einem Wildmoser-kritischen Artikel in einer Münchner Zeitung mitgewirkt und sei deswegen nicht mehr unparteiisch gewesen.

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