Klabauter-Prozess:"Pumuckl wird niemals eine Freundin haben!"

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Nun ist es amtlich: Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut hat vor Gericht den Eilantrag gegen die Zeichnerin Barbara von Johnson verloren. Jetzt aber geht der Kampf erst richtig los.

Ruth Schneeberger

Ellis Kauts Augen zucken überrascht, als sie das Urteil hört. Ihr Antrag gegen die Zeichnerin des Pumuckl, Barbara von Johnson, wird im Eilverfahren abgelehnt. Vor einem Monat war das Verfahren vertagt worden, weil der Fall juristisch besonders kompliziert ist. Und kompliziert, danach sieht es aus, wird es im Klabauter-Prozess auch weitergehen.

Der Hintergrund: In einem Malwettbewerb wurden Kinder dazu aufgerufen, für Pumuckl eine Freundin zu malen. Der Gewinner, so hieß es, dürfe bei der Hochzeit des Pumuckl dabei sein. An der Aktion, die im Lokalsender münchen.tv ausgestrahlt wurde, war die ehemalige Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson beteiligt.

Und genau das ging der Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut zu weit. Sie stellte einen Eilantrag vor Gericht. Die Zeichnerin dürfe nicht in die Geschichte und in das Wesen des Pumuckl eingreifen. Vor allem dürfe Pumuckl als Geistwesen niemals eine Freundin haben, das sei undenkbar. Sie selbst sei die wahre Mutter des Pumuckl, und zwar die einzige. Barbara von Johnson überschreite mit dieser Aktion ihre Kompetenzen.

Leises Kichern

Das sah das Gericht anders. Es verkündete am Donnerstagmorgen unter großem Interesse der Medien die Entscheidung: Barbara von Johnson habe mit der Aktion nicht in das Urheberpersönlichkeitsrecht von Kaut eingegriffen, der Antrag sei abzulehnen.

Die Begründung: Es sei in diesem Eilverfahren nicht nachzuweisen gewesen, dass die Beklagte die Einladung zur Hochzeit mitveranlasst habe. Dem TV-Beitrag lasse sich nicht entnehmen, dass die Beklagte das literarische Werk habe fortführen wollen. Es sei auch jedermann unbenommen, öffentlich kundzutun, "in seinem privaten Bereich den Pumuckl in den Hafen der Ehe zu führen".

So weit, so schlecht. Denn Ellis Kaut ist ziemlich wütend auf Barbara von Johnson. Nun will sie erst recht weiterkämpfen. Für ihr Urheberpersönlichkeitsrecht - und für den Pumuckl: "Niemals wird er eine Freundin haben, und schon gar keine Frau", strahlt sie nach der Verhandlung energisch in die Kameras.

Bei der Erstverhandlung im April hatte sie gewettert, Barbara von Johnson habe ihr den Pumuckl kaputtgemacht durch ständiges Prozessieren. Nun will sie es sein, die Recht bekommt. Schließlich wisse sie von Dingen, die in diesem Eilverfahren keine Beachtung gefunden hätten - unter anderem geht es um eine eidesstattliche Erklärung von Johnsons, die es noch zu prüfen gelte.

Notfalls, und das hat der Richter bereits schmunzelnd einkalkuliert, geht der Fall durch alle Instanzen. "Dann müsste sich die interessierte Öffentlichkeit noch vier oder fünf Jahre lang gedulden bis zur endgültigen Entscheidung."

Barbara von Johnson ist nicht zur Verhandlung erschienen. Ob Pumuckl selbst dabei war, ließ sich nicht ausmachen. Zwischendurch war allerdings ein leises Kichern zu vernehmen.

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