Kindsmissbrauch:Zweieinhalb Jahre Haft für pädophilen Lehrer

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Pädagoge missbraucht über langen Zeitraum elfjährigen Buben - auch gegen seinen Anwalt wird ermittelt.

Von Alexander Krug

Der Fall des pädophilen Gymnasiallehrers Wolfgang K., 54, zieht immer weitere Kreise. Das Landgericht verurteilte den Pädagogen jetzt in der Berufung zu zweieinhalb Jahren Haft. Die Kammer befand ihn des 70-fachen sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Jungen schuldig.

Mittlerweile liegt auch eine Anklage gegen seinen Verteidiger Ulrich F., 46, vor. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt Vortäuschen einer Straftat sowie üble Nachrede vor.

Ulrich F. ist Vorstandsmitglied der Humanistischen Union und Mitinhaber eines Hauses in der Maxvorstadt. Dort traf sich regelmäßig eine pädophile Selbsthilfegruppe.

Berufung gegen Urteil eingelegt

Der Lehrer Wolfgang K. war im April vergangenen Jahres vom Amtsgericht zu drei Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte er Berufung ein, die jetzt am Landgericht zurückgewiesen wurde. Aus rechtlichen Gründen wurde nur das Strafmaß reduziert.

Nach Überzeugung der Kammer hatte der Angeklagte von 1990 an über mehrere Jahre hinweg den damals elf Jahre alten Markus K. wiederholt missbraucht. Den Jungen hatte er in einem Freibad angesprochen.

Wolfgang K. bestritt die Vorwürfe, räumte aber sexuelle Kontakte mit dem Jungen ab dessen 14. Geburtstag ein. Diese wären laut Gesetz nicht strafbar.

Trotz Krankenstand weiter Gehalt

Der Richter hatte dagegen keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Der junge Mann hatte zwar erst 2002 Anzeige erstattet, doch sich bereits in den Jahren zuvor verschiedenen Personen anvertraut.

"Wer solche Sachen begeht, hat in der Schule nichts verloren", urteilte der Richter. Doch Wolfgang K. ist zwar im Krankenstand, aber noch immer im Schuldienst, nicht einmal seine Bezüge (3000 Euro netto im Monat) wurden bislang gekürzt.

Der Junge hat angeblich angefangen

"Uns sind die Hände gebunden, so lange das Urteil nicht rechtskräftig ist", sagte ein Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage der SZ. Diese Rechtskraft wird weiter auf sich warten lassen, denn Wolfgang K. wird mit Sicherheit Revision zum Oberlandesgericht einlegen.

In seinem Schlusswort hatte der Pädagoge behauptet, die Initiative sei immer von dem Jungen ausgegangen. Sein Verteidiger Ulrich F. hatte vergeblich die Glaubwürdigkeit des Geschädigten in Zweifel gezogen mit dem Hinweis, dieser sei Mitglied in der Scientology-Sekte.

Arbeitsgruppe plädiert für Sex mit Kindern

Der vehement für Pädophile kämpfende Anwalt hat indes selbst eine Menge Ärger. Er ist Mitinhaber von Räumen in der Enhuberstraße, die im Zuge einer bundesweiten Razzia gegen Kinderpornographie im Dezember 2003 durchsucht wurden.

In den Räumen traf sich regelmäßig die "Pädophile Selbsthilfegruppe und Emanzipationsgruppe München". Sie arbeitet mit der AG-Pädo zusammen, einer "Arbeitsgruppe", die auch für einvernehmlichen Sex mit Kindern unter 14 Jahren eintritt.

Anzeige wegen Razzia

Anwalt Ulrich F. erstattete nach der Razzia Anzeige gegen Unbekannt wegen Einbruchsdiebstahls. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe Ulrich F. aber den Durchsuchungsbefehl gekannt und deshalb "wider besseres Wissen" Anzeige erstattet. Anhängig ist auch ein weiteres Verfahren wegen übler Nachrede.

Im Zuge der Razzia waren auf dem Computer eines weiteren Pädophilen Kinderpornos entdeckt und beschlagnahmt worden. Ulrich F. soll daraufhin in einem anwaltschaftlichen Schriftsatz den Gutachter beschuldigt haben, die Daten auf der Festplatte "verändert" und "neu kreiert" zu haben, um eine Verfolgung seines Mandanten zu ermöglichen.

Beide Verfahren sind zusammengefasst, ein Termin für den Prozess gegen den Anwalt steht noch nicht fest.

© SZ vom 28.4.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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