Ein türkisch-stämmiger Kriminalbeamter habe den gesuchten 21-Jährigen am Freitag im Haus seiner Eltern in dem westtürkischen Ort Saray am Telefon erreicht, berichtete der Bayerische Rundfunk am Abend.
"Mehmet" habe gesagt, er werde die Behörden schon rechtzeitig wissen lassen, wann er sich zu stellen gedenke. Die Münchner Strafverfolgungsbehörden und der Anwalt "Mehmets" wollten dessen Aufenthalt in der Türkei auf dpa-Anfrage nicht bestätigen.
Die Behörden in Bayern beabsichtigten, den jungen Mann erneut in die Türkei abzuschieben. Das bayerische Innenministerium bestätigte am Freitag entsprechende Medienberichte. Er solle zunächst seine Strafe weitgehend absitzen und dann direkt aus der Haft abgeschoben werden, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Der aus Datenschutzgründen "Mehmet" genannte junge Mann war jedoch vor Antritt seiner 18-monatigen Freiheitsstrafe untergetaucht. Als 14-Jähriger war der Straftäter 1998 schon einmal in die Türkei abgeschoben worden.
2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung in letzter Instanz aber für rechtswidrig, weil ein Minderjähriger nicht von seinen Eltern in München fortgerissen werden dürfe. "Mehmet" durfte daraufhin zurückkehren. Nach erneuter Gewalttätigkeit war er im Juni zu der Haftstrafe verurteilt worden, in die auch eine frühere Bewährungsstrafe einbezogen wurde.