Jurist vor Gericht:Anklage gegen Anwalt

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Ein Verteidiger, bekannt als Ankläger in der Gerichtsshow "Richter Alexander Hold", soll das Geld eines Mandanten veruntreut haben.

Ekkehard Müller-Jentsch

Nach mehrmonatiger Ermittlung gegen den Münchner Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse hat sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft offenbar erhärtet, denn jetzt wurde ihm die Anklage zugestellt. Der Jurist, Fernsehzuschauern als Verteidiger von Recht und Gesetz in der Rolle des Anklägers in der Gerichtsshow "Richter Alexander Hold" oder in der Serie "K11 - Kommissare im Einsatz" bekannt, wird von einem früheren Mandanten beschuldigt, Geld veruntreut zu haben.

Daraufhin wurde im Sommer 2008 seine Kanzlei durchsucht. Der Anwalt bestritt damals auf Nachfrage der SZ die Vorwürfe: Er sei sicher, sich entlasten zu können. Doch die Strafermittler konnte er offenbar nicht überzeugen.

Parallel dazu läuft in derselben Sache auch ein Zivilverfahren gegen Kirkitadse, über das am Donnerstagnachmittag im Justizpalast verhandelt wurde: Im September 2006 soll der Jurist für das Opfer eines Verkehrsunfalls 17.000 Euro Abfindungssumme sowie die vollen Anwaltskosten von einer Versicherung erhalten, dann aber eineinhalb Jahre lang den Mandanten darüber nicht informiert und ihm auch das Geld nicht zugeleitet haben. Klägeranwalt Peter Brüninghaus aus Kolbermoor hielt es für unmöglich, dass solch ein Betrag irgendwo auf Kanzleikonten "vergessen" worden sei.

Wie berichtet, hatte Kirkitadse der SZ versichert, bei früheren Versicherungszahlungen an seinen Mandanten sei ein Fehler passiert: Es seien 7578 Euro versehentlich zweimal an ihn geschickt worden, weil der sich deswegen nie gerührt habe, sei der Betrag mit dem 17.000-Euro-Scheck verrechnet worden. Er habe ihm persönlich 9422 Euro bar ausgezahlt - die Quittung dafür sei aber "aus unerklärlichen Gründen verschwunden".

Seine damalige Bürokollegin und jetzige Ehefrau habe der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie bei einem kurzen Blick ins Besprechungszimmer damals diese Quittung gesehen habe. Es sei aber nicht auszuschließen, dass der damalige Mandant Quittung und Durchschlag unbemerkt an sich genommen haben könnte. Für Anwalt Brüninghaus war das Anlass, zusätzlich Anzeige wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung zu stellen.

Kirkitadse ließ sich am Donnerstag durch seinen Anwalt wegen eines Termins in Erfurt entschuldigen. Der Richter regte daraufhin einen "Zwischenvergleich" an: Kirkitadse solle exakt darlegen, was er wegen des Unfalls für seinen damaligen Mandanten bei der Versicherung geltend gemacht und was er erhalten habe. Im Übrigen soll er die ausstehenden 9422 Euro samt Zinsen bezahlen.

Kirkitadses Anwalt akzeptierte den Vorschlag unter dem Vorbehalt, den Vergleich widerrufen zu können. Eine Zustimmung dürfe im Strafverfahren auch nicht als Schuldeingeständnis verstanden werden. Damit ist der Fall noch nicht ausgestanden: Kirkitadse muss noch erklären, warum er ohne Erlaubnis seines Mandanten der Versicherung gegenüber auf alle weiteren Ansprüche verzichtet hat, obwohl gesundheitliche Spätfolgen des Unfalls zu erwarten sind - eventuell muss Kirkitadse dafür haften.

© SZ vom 13.02.2009/sonn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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