Handyrechnung adé:Papas Unterschrift war gefälscht

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Ein Vater muss eine Telefonrechnung über 11 000 Euro Handyrechnung für seinen 17-jährigen Sohn nicht zahlen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ein 17-jähriger Jugendlicher hat sein erstes Handy und produziert auf Anhieb eine Rechnung von rund 500 Euro. Einen Monat später reicht er Papa die zweite Rechnung. Der fragt sarkastisch: ,,Na, diesmal 1000 Euro?'' Die Antwort: ,,Nein, 11000 Euro!''

Dieser Dialog war Auftakt zu einem Rechtsstreit, dessen Ablauf zeitweilig nicht wenig an Satire erinnert - für einen alleinerziehenden Vater aber fast zum finanziellen Desaster geworden wäre.

Der 17-jährige Christian war an einem Dienstag im Februar im Mobilfunkladen erschienen und hatte sich ein schickes Handy ausgesucht. Weil er minderjährig war, legte der junge Mann eine Kopie des Personalausweises seines Vaters auf den Tresen. Dazu ein Blatt Papier, auf dem stand: ,,Ich bestätige, dass mein Sohn den Vertrag machen darf.''

Finanzielles Desaster

Später, in einem Strafverfahren, gab der Jugendliche zu, die Unterschrift seines Vaters auf dieser angeblichen Bestätigung gefälscht zu haben. Das hatte er auch seinem Papa gebeichtet, nachdem die erste Rechnung eingetrudelt war: Der Vater war daraufhin in den Mobilfunkladen gegangen und hatte sich bereit erklärt, die etwa 500 Euro in Raten abzuzahlen.

Das hätte er besser unterlassen sollen. Denn als vier Wochen später besagte zweite Rechnung über genau 11 320,93 Euro auf dem Tisch lag, wollte das Mobilfunkunternehmen ihn haftbar machen. Der Firma war nämlich klar geworden, dass bei dem 17-Jährigen nichts zu holen war.

Darum besannen sich findige Hausjuristen einer alternativen Variante: Jetzt behaupteten sie, der minderjährige Sohn habe stellvertretend für seinen Vater den Handyvertrag abgeschlossen. Und spätestens mit seiner Bereitschaft, die erste Rechnung begleichen zu wollen, habe der Vater diesen Vertrag auch anerkannt.

Verschärfte Rosinentheorie

Mit allen Nebenkosten plus Schadenersatz für den geplatzten Handyvertrag wurde der Vater jetzt von der Mobilfunk-GmbH auf 12021,24 Euro verklagt und in der ersten Instanz auch entsprechend verurteilt.

Das Gericht hatte sich von einem Zeugen aus dem Handyladen beeindrucken lassen: Dieser hatte erklärt, dass kurze Zeit nach dem Vertragsabschluss ein Kollege die Festnetznummer des Vaters angerufen habe. Dort hätte sich auch ein Mann mit dem passenden Nachnamen gemeldet und zugesagt ,,das geht okay''.

In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht wurde dieses Urteil nun wieder aufgehoben und der Vater lediglich zur Zahlung von 534,77 Euro verpflichtet.

Der 8.Senat hatte sich gewundert, dass ausgerechnet ,,unter Vertretung des Vaters durch seinen minderjährigen Sohn'' ein Vertrag zustande gekommen sein solle. ,,Und der Sohn hat dazu noch seine eigene Kontonummer angegeben, weil er Papa die Handyrechnungen bezahlen wollte?'', fragte einer der Richter ungläubig.

Wenn er doch angeblich für den Vater handelte, warum er dann dessen Unterschrift gefälscht habe? ,,Das ist doch eine verschärfte Rosinentheorie!''

Aus der Bereitschaft des Vaters, die erste Rechnung zu begleichen, könne man keine Zustimmung ableiten, heißt es jetzt im Urteil. Zudem dürfe die belastende Zeugenaussage nicht verwertet werden, da der Anrufer damals nicht auf den heimlichen Mithörer hingewiesen habe (Az.:8U3449/06).

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