Wiederholungstäter:Haftstrafe für pädophilen Rentner

Landgericht befindet vorbestraften Olchinger für schuldig, ein achtjähriges Mädchen mehrmals sexuell missbraucht zu haben

Von Christian Rost

Ein 67 Jahre alter Mann ist am Landgericht München II wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Frank S. verging sich 2012 in Olching drei Mal an einem achtjährigen Mädchen aus der Nachbarschaft, dessen Vertrauen er sich erschlichen hatte. Weil er nach der Vergewaltigung einer Elfjährigen im Jahr 2008 in München noch unter Bewährung stand, muss der Rentner zwei weitere Jahre ins Gefängnis.

Als Wiederholungstäter, dessen Bewährung widerrufen wird, kann der Mann nun nicht damit rechnen, vor Ablauf der insgesamt sechseinhalb Jahre wieder auf freien Fuß zu kommen. Die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Thomas Bott sprach ihn in drei Fällen des Missbrauchs schuldig, die Staatsanwaltschaft hatte ihm sogar 54 Übergriffe auf die achtjährige Michaela (Name geändert) angelastet. Sicher nachweisbar war letztlich aber nur, dass S. zwei Mal das bekleidete Kind am Po und im Genitalbereich massiert hatte, als er vorgab, mit ihm "Karussell" zu spielen. In einem weiteren Fall griff er Michaela von hinten in die Hose. Er selbst bestritt vor Gericht eine sexuelle Motivation: "Blödsinn" und "Spaß" sei das alles gewesen, sagte S., "es war Zuneigung ohne Hintergedanken".

Das Opfer konnte aufgrund seines jungen Alters nicht abschätzen, ob die anderen etwa 50 Übergriffe des Rentners ebenfalls dazu gedient hatten, ihn sexuell zu erregen. Er hatte sie zum Beispiel auf den Mund geküsst. "Aus Freude", wie er sagte.

Vor Gericht zeigte sich S. völlig uneinsichtig. Obwohl er 2008 sogar wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen verurteilt worden war und ein Jahr in Sexualtherapie musste, wollte er sich seine Pädophilie nicht eingestehen. Befragt zu dem Übergriff in seiner damaligen Schwabinger Wohnung erklärte S., er habe dem Mädchen damals "nur aus Neugier" in die Hose gefasst. Vor dem Amtsgericht gestand er dann allerdings, dass er die Schülerin, die regelmäßig seinen kleinen Hund ausführte, in seiner Wohnung gepackt, teilweise entkleidet und an den Genitalien des Kindes manipuliert hatte. Er hatte sich seine Hose herunter gezogen. Erst als das Mädchen vor Schmerzen schrie, ließ er es los.

Das Schöffengericht am Amtsgericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte die Strafe "gerade noch" auf drei Jahre zur Bewährung aus. In der Verhandlung am Landgericht in dieser Woche erschien das Urteil mit Blick auf die neuerliche Tat als deutlich zu milde. Der psychiatrische Sachverständige Karl-Heinz Crumbach hielt dem Angeklagten vor, nichts aus der ambulanten Sexualtherapie gelernt zu haben. Als wollte er die Feststellung untermauern, sagte Frank S. prompt: "Was soll ich machen: Die Kinder lieben mich halt."

Davon kann natürlich keine Rede sein, und auch im Fall der kleinen Michaela in Olching war es vielmehr so, dass er sich an das Kind regelrecht herangemacht hatte. Weil Michaelas alleinerziehende Mutter Vollzeit arbeiten musste, bot sich S. als Aufpasser an. Mit Geschenken - Playmobilfiguren und einem Puppenhaus - versuchte er, das Kind an sich zu binden, er ging mit ihm zum Baden und auf Volksfeste. Öfter ließ er Michaela auch in seiner Wohnung fernsehen, aber stets nur dann, wenn seine Frau nicht zu Hause war.

Die Ehefrau wusste von der Verurteilung ihres Mannes wegen der Vergewaltigung 2008 - das Paar war danach von Schwabing nach Olching gezogen. Wie Frank S. selbst sagte, hätte seine Frau den Kontakt zu dem Nachbarskind nicht geduldet. Die Frau verhielt sich dem Mädchen gegenüber, wenn es ihm zufällig begegnete, offenbar bewusst abweisend, um keine Gelegenheit für ihren Mann aufkommen zu lassen. Michaelas Mutter kannte die Vorgeschichte des Angeklagten nicht. Michaela erzählte ihr erst Ende 2012 von den Übergriffen, als S. ihr die Zunge ins Ohr gesteckt hatte, was sie als "eklig" empfand.

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