Nach dem Gerichtsurteil:Vermessungsamt misst nach

Lesezeit: 2 min

Investor Gasteiger gibt nicht auf. Bau einer Windkraftanlage in Johanneck soll nicht an 13 Zentimetern scheitern

Petra Schnirch

Nach dem überraschenden Urteil des Verwaltungsgerichts München am Dienstag überwog zunächst Ratlosigkeit. Inzwischen hat der Bauherr erste Schritte eingeleitet, um die geplante Windkraftanlage bei Johanneck (Gemeinde Paunzhausen) dennoch errichten zu können. Johann und Thomas Gasteiger beantragten eine Eilvermessung durch das Vermessungsamt Freising. Parallel dazu wollen sie den Plan ändern lassen. Das Landratsamt selbst wird vermutlich Berufung gegen das Urteil einlegen - das entscheidet sich, wenn es in etwa ein bis zwei Wochen zugestellt wird.

Seit die Pläne des Investors vor etwa zwei Jahren bekannt wurden, wehren sich mehrere Anlieger massiv gegen das Vorhaben. Es waren aber nicht ihre Sorgen wegen der Lärmbelastung und möglicher Gesundheitsgefahren durch Infraschall, sondern einige im Plan aufgeführte Zentimeter, die zur Aufhebung der Genehmigung führten. Grund ist eine zu geringe Abstandsfläche - allerdings nicht zu den bebauten Grundstücken. Das nächste Anwesen, ein Pferdehof in Güntersdorf bei Schweitenkirchen, ist etwa 670 Meter entfernt, das genügt nach Ansicht des Gerichts. Streitpunkt ist vielmehr ein unbebauter Weg, der pikanterweise nicht nur einer Gegnerin des Vorhabens, sondern auch der Familie Gasteiger sowie einem weiteren Anlieger gemeinsam gehört. Der Abstand von der geplanten Anlage zu diesem Weg beträgt 43,50 Meter. Schlägt man die halbe Breite der Fahrbahn dazu, sind es 44,50, laut Plan aber müssten es 44,63 Meter sein. Wegen dieser 13 Zentimeter triumphieren vorerst die Gegner des Windrads.

Während sie am Tag nach der Verhandlung von einer "historischen Stunde" sprachen, ärgert sich Thomas Gasteiger, dass die Genehmigung wegen einer "formalen Lappalie" aufgehoben wurde. Er hätte es begrüßt, wenn die Verhandlung lediglich vertagt worden wäre. Denn er zweifelt nicht daran, dass er doch noch recht bekommen werde. Eine Eilvermessung soll nun nachweisen, dass der Weg tatsächlich deutlich breiter als zwei Meter ist - Michael Hildenbrand, Bauamtsleiter im Landratsamt, hat am Mittwoch mit Hilfe des Geoinformationssystems ermittelt, dass es etwa 2,50 Meter sein müssen. Dann käme man auf 44,75 Meter - und das würde reichen. Gleichzeitig soll der Parameter geändert werden, mit dem der Abstand berechnet wurde. Der leitet sich von der Höhe des Windrads ab. Vor Gericht seien in anderen Fällen bereits deutlich geringere Werte bestätigt worden, als hier herangezogen wurden, sagte Eva Dörpinghaus, Sprecherin im Landratsamt. Eine solche Planänderung sei nicht sehr aufwendig. Worüber die Fachleute derzeit aber noch diskutieren: Offen ist, ob der gesamte Genehmigungskomplex mit öffentlicher Auslegung und Behandlung der Einwendungen noch einmal durchlaufen werden muss.

Nach Einschätzung der Behörde bedeutet das Urteil eine "Verzögerung, aber kein K.o.-Kriterium" für das Windrad. Dass das Verfahren voraussichtlich in die nächste Instanz gehen wird, hatte man im Landratsamt ohnehin erwartet - wenngleich eher von Seiten der Kläger. "Dass es an 13 Zentimetern krankt, war nicht absehbar." Bis in einer Berufungsverhandlung ein Urteil fallen wird, kann laut Dörpinghaus erfahrungsgemäß bis zu einem Jahr dauern.

Das heißt allerdings nicht, dass in dieser Zeit nicht schon gebaut werden könnte. Wird Berufung eingelegt, "ist die Aufhebung der Genehmigung suspendiert", erläuterte Dörpinghaus. Die Gasteigers könnten also auf eigenes Risiko weiterbauen - sollten sie am Ende unterliegen, müssten sie allerdings alles abmontieren.

Anwohner haben am Mittwoch beobachtet, dass bereits eine Betonpumpe zum Gießen des Fundaments angeliefert wurde. Diese Arbeiten werden laut Gasteiger demnächst erfolgen, mit weiteren Schritten will er zunächst abwarten. Weiterer Streitpunkt ist wiederum der Weg, der nach Aussage der Windradgegner zu schmal für die Baufahrzeuge ist. Gegen eine Verbreiterung wollen sie sich wehren. Damit aber hat das Landratsamt laut Dörpinghaus dann nichts zu tun, das sei eine zivilrechtliche Angelegenheit.

© SZ vom 07.02.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: