Freundliche Gesichter am Straßenrand.:Wer zuerst kommt, klebt zuerst

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In Freising beginnt der Straßenwahlkampf: Von diesem Montag an dürfen die Parteien ihre Wahlplakate im Stadtgebiet aufhängen. Für sie gelten feste Kontingente und strikte Regeln. Benno Zierer war zu voreilig und muss nun neu kleben...

Von Kim Björn Becker

Jetzt kommen sie wieder, die makellos geschminkten und stets freundlich drinblickenden Damen und Herren: Von diesem Montag an dürfen die politischen Parteien in Freising ihre Wahlplakate für die Bundestagswahl am 22. September aufhängen, eine Woche später können sich auch für die Landtags- und Bezirkstagswahlen plakatieren, die am 15. September stattfinden. Wenn alle Parteien die ihnen zugeteilten Kontingente ausschöpfen, könnten demnächst bis zu 1280 Plakate die Straßen im Freisinger Stadtgebiet säumen. Robert Zellner ist der Leiter des Freisinger Ordnungsamts und als solcher auch dafür zuständig, dass keine Partei mehr plakatiert als ihr zusteht. Für die Bundestagswahl sind laut Freisinger Plakatierungsverordnung 520 Plakatflächen vorgesehen, auf die Landtagswahl entfallen 400 und auf die Wahlen zum Bezirkstag weitere 360. Die Regeln, an die sich die Parteien halten müssen, sind strikt, das gilt vor allem für die Fristen. Da gab es sogar schon einen Delinquenten: "Die Freien Wähler hatten bereits mehr als 40 Plakate mit ihrem Spitzenkandidaten Benno Zierer aufgehängt", sagt Robert Zellner, "die mussten sie wieder abbauen." In den kommenden Wochen wird seine Behörde immer wieder Kontrolleure auf Inspektionstour schicken. Hilfe bekommt Zellner dabei von ungewöhnlicher Seite: "Der beste Aufpasser ist immer der politische Gegner."

Insgesamt 13 Parteien haben bei der Stadt Plakatflächen beantragt, dies sind CSU, SPD, Grüne, FDP, Freie Wähler, Linkspartei, ÖDP, NPD, Piraten, AfD, Marxistisch-Leninistische Partei, Bayernpartei und Republikaner. Die Stadt stellt 17 große Wahltafeln zur Verfügung, die jeweils acht Parteien Platz bietet. Unter anderem werden sie auf dem Marienplatz sowie in der Bahnhofstraße aufgestellt. Von den acht Flächen werden jeweils sechs an die Parteien vergeben, die bereits im Bundes- oder Landtag vertreten sind. Die übrigen Einzelflächen, insgesamt sind es 34, teilt die Stadt den verbliebenen Parteien zu. Je mehr Stimmen diese bei der letzten Wahl erhalten hatten, desto mehr Flächen können sie bekommen. "Bei der Platzierung behandeln wir alle gleich", sagt Zellner.

Neben den Großtafeln, deren Standorte von der Verwaltung vorgegeben sind, können die Parteien auch Plakate kleben, deren Platzierung sie weitgehend selbst bestimmen können. Dabei hängt es zunächst davon ab, ob diese in der Freisinger Innenstadt oder in den Stadtteilen angebracht werden. In der Innenstadt sind die Regeln am schärfsten: Dort dürfen Parteien ausschließlich auf politische Veranstaltungen hinweisen, die innerhalb des Freisinger Stadtgebiets stattfinden. Pro Veranstaltung können sie zwei Dreiecksständer beantragen. "Die müssen sie nach dem Ende der Veranstaltung gleich wieder abbauen", sagt Zellner.

In den übrigen Stadtteilen durften die Parteien bislang stets insgesamt 80 Plakate aufhängen. Da in diesem Jahr aber gleich drei Wahlen innerhalb weniger Wochen stattfinden, gibt es eine Sonderregelung: Pro Wahl, an der eine Partei teilnimmt, darf sie nun höchstens 40 Plakate kleben. Für die großen Parteien, die überall antreten, bedeutet das, dass ihnen jeweils 120 Flächen zur Verfügung stehen. "Dabei ist es wichtig, dass die Kontingente auch für die verschiedenen Wahlen verwendet werden", sagt Zellner. Eine Partei, die bei allen drei Wahlen antritt, darf also zum Beispiel nicht auf allen Flächen für ihren Bundestagskandidaten werben.

Bei der Wahl eines geeigneten Laternenmasts sind die Parteien in den Außenstadtteilen weitgehend frei - vorausgesetzt, sie verstellen damit nicht für Autofahrer den Blick in eine Kreuzung. Auch dürfen die Plakate nicht in einen Radweg hineinragen. Selbst diese Regel hat die Stadt ausgegeben: "Dabei ist auch auf alle Fälle zu vermeiden, dass Fußgänger genötigt werden, auf die Fahrbahn zu treten, wenn sie die Anschlagflächen eines Werbeträgers sehen wollen", heißt es in einer Anweisung an die Parteien. Auch müssen sie für die Verwaltung eine Liste erstellen, wo sie überall plakatiert haben. Sicher ist sicher.

Um an die besten Stellen zu kommen, müssen die Parteien aber vor allem früh dran sein: Wer zuerst kommt, klebt zuerst. Ein paar Flächen will Zellner noch für den Bürgerentscheid zur Freisinger Westtangente frei halten, der ist für den 22. September angesetzt. "Befürworter und Gegner sollen gleichermaßen Raum haben, um für ihre Seite zu werben", sagt er. Da gebe es aber noch Abstimmungsbedarf.

Je näher der Wahltag rückt, desto wichtiger wird auch, dass Plakate nicht zu nah an den Wahllokalen angebracht werden. Im Freisinger Stadtgebiet sind insgesamt 19 Wahllokale ausgewiesen, darunter sind die Stadtbibliothek, das Asamgebäude sowie mehrere Schulen. Als "unzulässige Wahlpropaganda" unterbietet das Bundeswahlgesetz Wahlwerbung in unmittelbarer Nähe zu diesen Orten bei Bundestagswahlen, als "unzulässige Beeinflussung der Abstimmenden" gilt Gleiches laut Landeswahlgesetz für die Landtagswahlen. "Wahrend der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten", heißt es gleichlautend in beiden Wahlgesetzen. In den ergänzenden Wahlanweisungen, die das bayerische Innenministerium erlassen hat, ist ferner von einer "befriedeten Zone" die Rede, die "mindestens etwa zehn bis 20 Meter zum jeweiligen Zugang" des Wahllokals betragen muss. Wer dort plakatiert, der muss seine Wahlwerbung wieder abnehmen - spätestens am Tag vor der Wahl.

© SZ vom 12.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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