Eine Tragödie:Unfallfahrer muss ins Gefängnis

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Ein Autofahrer erleidet einen epileptischen Anfall und erfasst in Neufahrn eine 17-Jährige, die an den Unfallfolgen stirbt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 44-Jährige nicht am Steuer hätte sitzen dürfen und verurteilt den Mann zu einer Gefängnisstrafe von 25 Monaten.

Von Alexander Kappen

Der Sachverhalt war in der Schöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts am Dienstag schnell geklärt. Dass der 44-jährige Angeklagte am 14. Juni 2012 wegen eines epileptischen Anfalls mit seinem Auto von der Echinger Straße in Neufahrn auf den Gehsteig geraten ist und dabei eine 17-jährige Schülerin tödlich verletzt hat, stand außer Zweifel. Der Angeklagte gab den Anfall zu. Es galt jedoch zu klären, ob der Familienvater, dem seine Erkrankung bekannt war, wusste, dass er deswegen fahruntauglich war. Das Gericht meinte: ja. Es war überzeugt, dass der 44-jährige vierfache Familienvater eine grobe Pflichtverletzung begangen hatte und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einem Monat.

Der Sitzungssaal 1 des Freisinger Amtsgerichts war bei der Schöffensitzung am Dienstagvormittag fast restlos gefüllt, das Interesse an diesem ebenso ungewöhnlichen wie tragischen Fall war groß. Gleich nach Beginn der Verhandlung ließ Richterin Lore Sprickmann-Kerkerinck den Saal wieder räumen, um auf Antrag der Verteidigung Verständigungsgespräche mit allen Beteiligten zu führen. Sie blieben ohne Ergebnis Dennoch konnte das Verfahren deutlich verkürzt werden. Der Angeklagte räumte über eine Erklärung seines Verteidigers ein, dass er Epileptiker sei und unmittelbar vor dem Unfall einen Anfall hatte.

Auf dem Tisch der Nebenkläger stand ein silberner Bilderrahmen mit einem Foto. Es zeigte die 17-jährige Schülerin, die bei diesem tragischen Unfall im Juni 2012, um den es hier ging, auf einem Gehweg in Neufahrn von einem Auto erfasst und getötet worden ist. Die Eltern des Opfers hatten das Bild so aufgestellt, dass der 44-jährige Unfallfahrer, der vor dem Zusammenstoß einen epileptischen Anfall erlitten hat, von der Anklagebank aus nur schwer daran vorbeischauen konnte. Er wisse um das Leid der Eltern, fühlt sich, wie aus einem später verlesenen psychologischen Befundbericht hervorgeht "unbeschreiblich schuldig" - und glaube dennoch, an dem Unfall keine Schuld zu haben. Das Gericht sah es anders. Nach seiner Einschätzung hätte der Epileptiker sich mit seiner Vorgeschichte nicht hinter das Steuer eines Autos sitzen dürfen.

© SZ vom 16.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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