Seitdem die Staatliche Molkerei Weihenstephan im Dezember 1999 an die Unternehmensgruppe Müller verkauft wurde, protestierten Verbraucherschützer gegen die Beibehaltung der Bezeichnung "staatlich". Jetzt hat der Konzern den Zusatz in seinem Markennamen getilgt. PR-Managerin Zarife Kameraj sagt dazu, diese Änderung sei schon länger vorgesehen gewesen.
Verbraucherschützer beklagten seit der Privatisierung der Marke Weihenstephan eine Irreführung, manche sprachen sogar von einem Etikettenschwindel: Suggeriere doch gerade der Begriff "staatlich", dass die Molkerei eben kein Privatunternehmen sei. Trotzdem bediente sich Konzernchef Theo Müller zurecht des überlieferten Markennamens: Als der Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbank ihre Anteile veräußerten, sei die Firmenbezeichnung "Staatliche Molkerei Weihenstephan" mitgekauft worden, erinnert Kameraj.
"Wir wollten die Kunden aber nie täuschen oder verwirren", beteuert sie: "Wir sind ja nicht staatlich: 75 Prozent der Molkerei Weihenstephan hält die Unternehmensgruppe Müller, 25 Prozent die Käserei Champignon." Die Hinweise von Verbraucherschützern habe die Molkerei auch ernst genommen, "aber es gab einfach immer wieder Wichtigeres als dieses Thema". Zumal, wie die PR-Referentin unterstreicht, die Umstellung des Namens einen großen zeitlichen Aufwand bedeutet habe: Auf allen Verpackungen, Werbeträgern und der Homepage habe der Zusatz getilgt werden müssen.
Dies sei nun vergangenen November geschehen - "keine große Geschichte", findet Kameraj. Für Konsumenten, die nicht aus dem Umkreis von Freising stammen und ohne Kenntnis der Firmengeschichte der "blauen Linie", war die frühere Deklaration sehr wohl Thema. In Verbraucherforen im Internet empörten sie sich über den "puren Etikettenschwindel", manche kündigten einen Boykott der Weihenstephaner Produkte an, als sie erfuhren, dass diese zu Müller-Milch gehörten. Für die "Biermösl Blosn" war das "staatlich" im Markennamen in den vergangenen Jahren ebenfalls Anlass, über den "Etikettenschwindel" herzuziehen.
Damit ist nun Schluss. Der Eindruck, es handle sich um einen Staatsbetrieb, ist allerdings aus den Etiketten nicht vollständig getilgt: Nicht verzichten wollte man in Weihenstephan auf die weitere Verwendung des bayerischen Wappens. Auch dies ist korrekt: Denn es wurde Theo Müller vom Freistaat damals auch gestattet, die blauen Becher weiterhin mit dem Hoheitszeichen feilzubieten.