Prozess gegen ehemaligen Peutinger-Präsident:Betrug bis in den Ruin

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Walter Beck war bis Juli Präsident des CSU-nahen Peutinger-Collegiums, nun steht er vor Gericht: Er soll eine Frau um ihr Vermögen gebracht haben.

Christian Rost

Wegen Betrugs und Untreue in jeweils einem besonders schweren Fall muss sich der Tegernseer Rechtsanwalt Walter Beck zusammen mit einem dubiosen Geschäftsmann von Montag an vor dem Landgericht München I verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, eine Mandantin Becks um eine Million Euro gebracht und sie damit ruiniert zu haben.

Der Anwalt, der bis Juli dieses Jahres Präsident des CSU-nahen Peutinger-Collegiums war, wies die Anschuldigungen zurück. Dennoch trat er, wie berichtet, mit sofortiger Wirkung von seinem Präsidenten-Amt zurück, als die Vorwürfe gegen ihn und seinen angeblichen Mittäter bekannt wurden.

Bei dem zweiten Angeklagten handelt es sich um einen Geschäftsmann vom Ammersee, der bereits wegen Insolvenzverschleppung eine Freiheitsstrafe verbüßen und dreimal wegen seiner desolaten finanziellen Situation eine eidesstattliche Versicherung ablegen musste. Der 64-jährige Hans-Georg M. soll mit Beck die Frau betrogen haben.

Die Frau war laut Anklage einerseits durch zwei Erbschaften Eigentümerin eines umfangreichen Immobilienbesitzes geworden, dessen Wert sich auf mindestens 1,7 Millionen Euro belief. Andererseits stand im Oktober 2006 die Zwangsversteigerung ihres Wohnhauses in Rottach-Egern an, das auf eine Million Euro taxiert wurde.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben sich die Angeklagten zusammengetan, um die Notsituation der Frau auszunutzen. Sie soll dazu gebracht worden sein, ihre Immobilien in eine GmbH einzubringen, in der Kaufmann M. die Fäden zog und auf welche die Geschädigte keinen Zugriff hatte.

Der frühere Peutinger-Präsident Beck hatte der SZ im Juli gesagt, er könne mit zahlreichen Unterlagen seine Unschuld beweisen. Er habe nichts von den umstrittenen Verträgen zwischen seinem Partner und seiner Mandantin gewusst. Außerdem sei der Frau kein Vermögensschaden entstanden, man habe ihre Umschuldung organisiert und so eine Zwangsversteigerung verhindert. Das Wirken des vorbestraften M. bei dieser Angelegenheit habe er, sagte Beck, immer kritisch geprüft.

Für den Prozess vor der 20. Strafkammer sind bis Ende November zehn Verhandlungstage angesetzt.

© SZ vom 17.09.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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