Franziska van Almsick verklagt Illustrierte:Bussi, Bussi

Lesezeit: 2 min

Wehrt sich gegen heimlich gemachte und unerlaubt veröffentlichte Fotos: Franziska van Almsick. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Von wegen geheime Romanze: Ein Klatschmagazin hat Fotos von Begrüßungsbussis zwischen der Ex-Schwimmerin Franziska van Almsick und ihrem Leibwächter abgedruckt und eine Liebesgeschichte angedeutet. Nun wird der Fall vor dem Landgericht München verhandelt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Bussi rechts und Bussi links am Flughafen zur Begrüßung - wer denkt da Böses. Andererseits lässt sich freilich in jegliche Nähe zwischen Frau und Mann etwas hineingeheimnissen - Prominente wie Deutschlands einstige Vorzeigesportlerin Franziska van Almsick machen damit immer wieder leidvolle Erfahrungen. Das Tratschmagazin Closer hat aus einigen Begrüßungsküsschen mit ihrem Leibwächter Ahmad M. eine geheimnisvolle Story gezimmert. Jetzt muss sich das Blatt dafür vor der Pressekammer am Landgericht München I verantworten: Van Almsick fordert nicht nur Unterlassung, sondern auch 20.000 Euro Schmerzensgeld.

"Die beiden wirkten sehr vertraut, fast wie ein Paar", zitierte die Illustrierte vor etwa einem Jahr einen ominösen Augenzeugen. Wer wohl der Mann sei, den Franziska van Almsick da "so glücklich in den Arm nimmt?", fantasierte die Gazette munter ins Blaue, warf einige Fragen über ihr Privatleben auf und garnierte das Ganze mit einigen Schnappschüssen vom Berliner Flughafen. Die zeigen Almsick und M., wie sich sich erkennbar über ihr Wiedersehen freuen - mehr nicht. Tatsächliche Behauptungen über ein intimes Verhältnis werden in dem Artikel nicht aufgestellt, das wird der Fantasie der Leser überlassen.

Der Bodyguard zählt zu den bekannten Muskelmännern seiner Branche: Unter seinen Schützlingen befanden sich bereits John Travolta, Claudia Schiffer oder Steffi Graf. Angeblich beschützt der 1,90-Meter-Mann auch Franziska van Almsick schon seit mehr als einem Jahrzehnt.

Ist es erlaubt, ungefragt solche Bilder einer privaten Begrüßung am Flughafen abzudrucken? "In dieser Form darf man diese Bilder nicht veröffentlichen", stellte am Montag der Vorsitzende der 9. Zivilkammer am Landgericht München I in der mündlichen Verhandlung klar. Das sei ein Eingriff in die geschützte Privatsphäre der Prominenten. Aber zugleich entlasten die Fotos mit ihrer offensichtlichen Harmlosigkeit womöglich den dazu gehörenden Text, deutete das Gericht an.

Van Almsicks Rechtsanwalt Christian Schertz reagierte darauf ziemlich verärgert. Er wies auf ein PR-Mitteilung hin, den die Redaktion vorab als Anreißer an eine Nachrichtenagentur geschickt hatte, um auf die angeblich exklusive Story hinzuweisen. Schertz machte seine Meinung darüber mit den Worten "Scheiß" und "billiger Journalismus" deutlich. Closer-Anwalt Gerald Neben versuchte dagegen abzuwiegeln: In dem Text stehe doch eher, dass die beiden kein Paar seien; es heiße darin "jedenfalls nicht, dass sie eines sind". Der Almsick-Advokat konterte darauf sofort: "Auch vage heiße Luft berührt die Privatsphäre", und diese sei presserechtlich nun mal tabu.

Immer wieder unterbrochen durch aufwallende Emotionen versuchte das Gericht anzudeuten, in welche Richtung der Prozess laufen könnte. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass die Zeitschrift künftig die Bilder nicht mehr drucken darf und weitere Andeutungen zu unterlassen hat - aber Schmerzensgeld wird Franziska van Almsick möglicherweise nicht erhalten, jedenfalls nicht in der geforderten Höhe. Das Urteil soll am 2. Oktober verkündet werden.

© SZ vom 03.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: