Forscher erneut verurteilt:Auf zu den gambischen Spinnen

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Dirk Weickmann kommt in Deutschland mit einer Bewährungsstrafe wegen Tierquälerei davon. Nun will er dort forschen, wo er nicht so viel mit der Justiz "herumstreiten" muss.

Alexander Krug

Wegen Tierquälerei in acht Fällen hat das Amtsgericht den Spinnenforscher Dirk Weickmann, 40, am Donnerstag zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte es die von Weickmann beanspruchte Immunität als vermeintliches Mitglied des diplomatischen Corps des westafrikanischen Staates Gambia abgelehnt. Weickmann will jetzt die gambische Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche aufgeben."Hier werden dem Forscher zu viele Steine in den Weg gelegt", beklagte er sich.

Aus dem Gift der Schwarzen Vogelspinne will Weickmann ein Krebsmittel herstellen. (Foto: Foto: dpa)

Nach mehr als vier Monaten Verhandlung befand die Amtsrichterin Weickmann schuldig, drei Mäusen, einem Igel, einer grünen Mamba und drei giftigen Levanteottern "länger andauernde Leiden" zugefügt zu haben. Die Tiere waren bei Durchsuchungen in einem Gartenhaus Weickmanns in Unterhaching gefunden worden.

"Unzureichend versorgt und extrem abgemagert"

Sie hausten in verdreckten Käfigen, waren unzureichend versorgt und teilweise"extrem abgemagert". Die ursprüngliche Anklage war noch von 121 Fällen ausgegangen. Im Laufe des zähen Verfahrens wurden jedoch sämtliche strittigen Fälle eingestellt, für die es an gerichtlich verwertbaren Beweisen fehlte.

Für Weickmann ist dies bereits die vierte Vorstrafe innerhalb weniger Jahre. Der gelernte pharmazeutisch-technische Assistent, der aus Spinnengift ein Krebsmittel herzustellen hofft, nimmt das Leiden seiner Forschungsobjekten offenbar nicht sonderlich ernst. Weickmann selbst sieht sich zu Unrecht verfolgt und kündigte am Mittwoch an, die gambische Staatsangehörigkeit annehmen zu wollen.

Gambias Präsident Yahya Jammeh gilt als Anhänger der Naturheilkunde und regiert den Zwergstaat an der westafrikanischen Küste mit bisweilen bizarren Eingebungen. Weickmann will Deutschland dennoch den Rücken kehren: Er wolle seine Forschung weiterführen und sich nicht immer mit der Justiz"herumstreiten".

Von beiden Seiten Berufung gegen das Urteil

Der Angeklagte hatte zuletzt eine Einstellung des Verfahrens gefordert mit dem Hinweis, Mitglied des diplomatischen Corps von Gambia zu sein. Das Auswärtige Amt erklärte indes, Weickmann sei hier nicht als Diplomat akkreditiert und genieße daher auch keine Immunität.

Die Staatsanwältin hatte aufgrund der Vorstrafen eine einjährige Vollzugsstrafe sowie ein lebenslanges Tierhaltungsverbot gefordert. Die Verteidiger Julia Weinmann und Markus Meißner hatten auf Freispruch plädiert, weil sie die"länger andauernden Leiden" der Tiere für nicht bewiesen hielten. Beide Seiten werden voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen.

© SZ vom 03.08.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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