Ex-Pornostar klagt:Gina Wild will Geld von Premiere

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Das Gericht sieht die 50.000-Euro-Forderung wegen eines Bild-Nachdrucks als unrealistisch.

Ekkehard Müller-Jentsch

Vor allem Männer kennen Michaela Schaffrath unter ihrem Künstlernamen Gina Wild. Die Mittdreißigerin war mal eine der gefragtesten Pornodarstellerinnen. "Maximum Perversum" oder "Jetzt wird's schmutzig" (Teil 1 bis 6), heißen einige ihre Filme, andere Titel kann man, ohne rot zu werden, nicht nennen.

Gina Wild heißt schon lange Michaela Schaffrath und will auch angezogen ernst genommen werden. (Foto: Foto: dpa)

Die Branche kürte die gelernte Krankenschwester noch 1999 in Berlin mit dem Venus-Award. Seither versucht Frau Schaffrath ihr Image zu wandeln. Deshalb - aber gewiss auch, weil sie sich davon eine Menge Geld erhofft - hat sie jetzt den Fernsehsender Premiere verklagt.

Die Bezahlfernsehanstalt hatte nämlich in ihrer Programmzeitschrift mit einem Gina-Wild-Foto unter dem vielversprechenden Titel "Der Herbst wird Wild" für den Spartenkanal "Blue Movie" geworben. Das gefiel der Ex-Pornoqueen gar nicht. Als Vorspiel für eine 50.000 Euro-Forderung, deklariert als Schadenersatz, ließ sie gestern durch ihren Anwalt verlangen, dass der Sender derartiges künftig unterlasse.

Denn auch als angezogene Schauspielerin möchte Michaela S. vor der Kamera reüssieren. Erste Erfahrungen als Nebendarstellerin macht sie bereits neben Dieter Pfaff, Uwe Ochsenknecht und Ingo Naujoks in einer Krimikomödie namens "Der tote Taucher im Wald". Es gab auch Kurzauftritte und Nebenrollen in Kino-Kurzfilmen à la "Déjà vu", sowie einige TV-Serien-Rollen in "Edel & Starck", "SK Kölsch" oder "Wolffs Revier". Und sie veröffentlichte ein Hörbuch mit dem reminiszierenden Titel "Ich, Gina Wild".

Noch als Oma peinlich berührt

Ihr Rechtsanwalt Nils Harder aus Sindelfingen, der im Internet eine gewisse Bekanntheit als Abmahnexperte erlangt hat, betonte, dass seine Mandantin sich bemühe, einen Wechsel in ihrem Lebenslauf zu vollziehen - da sei diese Werbung störend. Thomas Steiner, Vorsitzender der 9. Zivilkammer, machte aber gleich deutlich, dass dieses Werbebildchen im Fall Schaffrath/Wild kaum persönlichkeitsverletzend sein könne: "Sie muss wohl damit leben, dass ,Jetzt wird's schmutzig' noch ausgestrahlt wird, wenn sie schon als Oma im Lehnstuhl sitzt, weil sie in irgendwelchen Verträgen feststeckt." Es könne hier doch allenfalls um Lizenzgebühren gehen.

Premiere-Anwalt Harmsen Plate aus Hamburg winkte ab: Denkbar sei allenfalls ein Betrag im unteren vierstelligen Bereich. Schaffrath verdiene doch nach wie vor an den Gina-Wild-Filmen, die sie keinesfalls vom Markt genommen habe, es gebe sie nach wie vor in jeder Videothek. Außerdem sei die Werbung nach den Lizenzverträgen erlaubt gewesen, wenn der Sender detailliert für Gina-Wild-Pornos geworben worden hätte: "Das wäre doch wesentlich anstößiger gewesen." Anwalt Harder dazu: "Leider hat Frau Schaffrath die Rechte nicht zu sich holen können."

Das Gericht machte deutlich, dass ein 50.000-Euro-Betrag wohl illusorisch sein dürfte. "Dazu müssten wir bei Bedarf ein Gutachten einholen." Was den Richtern als "angemessene Kompensation" erscheinen könnte, machten sie in ihrem Kostenbeschluss deutlich: "Der Streitwert wird auf 10 000 Euro festgesetzt." Die Anwälte bekamen Gelegenheit, sich noch außergerichtlich zu einigen. Andernfalls wird es am 21. Juni ein Urteil geben.

© SZ vom 1.6.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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