Ermittlungen:Münchner Anwalt soll zu Raubkopierer-Bande gehören

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Der Jurist wird im Rahmen einer bundesweiten Razzia festgenommen - Kanzleichef: Er ist unschuldig.

Ekkehard Müller-Jentsch

Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der, wie berichtet, am Donnerstag festgenommen wurde, ist Sozius einer bekannten, auf Markenrecht spezialisierten Münchener Anwaltskanzlei. Kanzleiinhaber Günter Freiherr von Gravenreuth hat in Online-Kreisen den Ruf, "Abmahnkönig" des Internets zu sein.

Seinem Kollegen Syndikus wird nun vorgeworfen, an Geldwäsche und der Gründung einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Die Aktion fand im Zuge eines Schlags gegen professionelle Anbieter von Raubkopien statt, koordiniert vom Landeskriminalamt Thüringen. Vor allem wegen Verdunklungsgefahr befindet sich der Jurist in Untersuchungshaft.

Der 46-Jährige hat an der Ludwig-Maximilians-Universität Rechtswissenschaft studiert. Seit seiner Anwaltszulassung 1988 ist er in der Gravenreuth-Kanzlei tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte sind EDV- und Online-Recht, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht.

Gravenreuth erklärte am Freitag, dass der Vorwurf der Geldwäsche in Millionenhöhe bereits in der Kanzlei entkräftet werden konnte: Die von den Ermittlungsbehörden angesprochenen Fälle hätten nur Zahlungen in vier- bis fünfstelliger Höhe ausgewiesen.

Mit der Verteidigung werde Anwalt Thomas Pfister beauftragt. Der sagte: "Die Vorwürfe treffen nicht zu, Kollege Syndikus wird dies bei den Vernehmungen nachweisen können." Er gehe davon aus, dass der Haftbefehl in Kürze zumindest außer Vollzug gesetzt werde.

Das Verhalten der Ermittlungsbehörden erinnere ihn "fatal an die Methoden in Guantanamo Bay", sagte Gravenreuth, wo den Inhaftierten auch eine Kontaktsperre auferlegt sei.

Nach der Durchsuchung seiner Wohnung habe man Syndikus nach Thüringen gebracht und ihm auch nach 23 Stunden noch nicht die Möglichkeit eingeräumt, mit seinem Kollegen, dem Strafverteidiger oder der Verlobten zu reden.

"Er konnte mir nur einen Zettel hinterlassen, wonach eine Mandantschaft Handlungen vorgenommen hat, von denen er keine Kenntnisse hatte, welche ihm jedoch seitens der Ermittlungsbehörden zugerechnet werden."

Syndikus hatte erst kürzlich für Aufregung in der Online-Szene gesorgt, als er - zugleich Geschäftsführer einer Dialer-Firma - gegen die stark frequentierten Internetforen Computerbetrug.de und Dialerschutz.de vorgegangen war: Dort fänden "permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz" statt.

Per Abmahnung fordert er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Foren zählen zu den bekanntesten Verbraucherschutzseiten in Deutschland.

Hinweis: Bedingt durch ein technischer Fehler stand über diesem Text zeitweise ein falsches Publikationsdatum ("11. Mai 2010"); der Text stammt vom 18. September 2004.

© SZ vom 18.9.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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