Wegen Murks bei der Autoreparatur:Gescheiterte Erpressung

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Angeklagter drohte: "900 Euro oder ich mach dich kalt"

"Gib mir 900 Euro oder ich mach dich kalt." Ungefähr mit diesen Worten wollte ein 50-jähriger Angeklagter sein Opfer erpressen. Doch es blieb beim Versuch, da der kein Geld besaß. Weder bar noch auf der Bank. Schließlich einigten sich der 50-Jährige und sein Opfer darauf, dass der die Hälfte von seinem nächsten Gehalt an ihm übergibt. Doch stattdessen ging der bedrohte Erdinger zur Polizei und bei den Ermittlungen wurde der Täter schnell überführt. Am Amtsgericht Erding wurde der geständige Angeklagte nun am Mittwoch wegen räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt. Während ihm das Geständnis positiv angerechnet wurde, belasteten 19 Einträge im Vorstrafenregister ihn schwer.

Was die Staatsanwaltschaft dem großen und kräftigen Angeklagten vorwarf, war nicht nur eine Erpressung, sondern juristisch gesehen mehrere. Nachdem er am 17. März seinem Opfer mehrmals gedroht haben soll, ihn "kalt zu machen", wenn er nicht zahle, schleppte er ihn zur nächsten Bankfiliale, damit der Erdinger sich dort mittels Abhebung die 900 Euro besorgt. Laut Anklageschrift waren aber nur 2,33 Euro auf dem Konto. Auch die Anweisung, er solle dann halt einen Kredit aufnehmen, fruchtete nicht: die Bank wollte ihm keinen geben. Letztlich "einigte" man sich auf die Hälfte des Gehalts des Opfers zum 1. April.

Der ermittelnde Beamte wusste vom Opfer nur, dass der Erpresser wohl eine Verbindung mit der Vermieterin seiner Wohnung hat. Und er hatte eine Beschreibung des Täters. Über eine Immobilienabfrage erfuhr der Kriminalhauptkommissar Name und Adresse der Wohnungsinhaberin. Beim Besuch der Frau sah der Polizeibeamte recht schnell, dass es sich beim Täter um den damaligen Lebensgefährten der Frau handelt. Der 50-Jährige machte anschließend nur noch eine Aussage über seinen Anwalt. Die Frau gab zu, ihn in die Nähe der Wohnung des Opfers gefahren zu haben. Über seine Absichten habe sie aber nichts gewusst, sagte sie bei der Vernehmung bei der Polizei. Die Ermittlungen ergaben, dass es wohl um die Reparatur eines Autos der Vermieterin durch das spätere Opfer ging, die nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sei. Es sei anschließend sogar ein Rad locker gewesen. Die Frau habe ihren Lebensgefährten daraufhin gebeten, die Sache mit dem Rad "zu regeln". Dass der das aber über eine Erpressung versuche, habe sie nicht gewusst.

Nach der Anklageverlesung hatte der Pflichtverteidiger sofort um ein "Rechtsgespräch" mit dem Schöffengericht unter Richter Björn Schindler und dem Staatsanwalt gebeten und die Verhandlung wurde unterbrochen. Nach rund zwanzig Minuten erklärte Richter Schindler, dass man sich auf einen Strafrahmen geeinigt habe, weil der Angeklagte "vollumfänglich" geständig sei. Von den fünf vorgeladenen Zeugen wurde daraufhin nur noch der ermittelnde Beamte gehört.

Das Schöffengericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, drei Jahre auf Bewährung, und blieb damit genau in der Mitte der Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Zu Gunsten des Angeklagten wurde neben dem Geständnis eine "positive Sozialprognose" gewertet, da er von Oktober an wieder eine Arbeit habe und seine letzte Straftat 2009 war. Doch bis dahin hatte der Angeklagte eine lange Liste zusammen gebracht, immer wieder wegen Diebstahl, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch Betrug, Hausfriedensbruch, Unterschlagung und falsche Verdächtigung.

© SZ vom 29.09.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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