Wegen fehlender 800 Euro:Wohnsitzlose muss für 40 Tage in Haft

Weil eine Wohnsitzlose keine 800 Euro zahlen konnte, muss sie nun eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen antreten. Wie die Polizei meldet, hatten Zivilbeamte der Polizeiinspektion Flughafen die 56-Jährige am Samstag im Modul D überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass gegen die Frau ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen vorliegt. Diesen hätte sie durch die Zahlung von über 800 Euro abwenden können. Da sie das Geld nicht aufbringen konnte, wurde sie in die Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt Stadelheim gebracht. Dort muss sie nun ersatzweise die Freiheitsstrafe von 40 Tagen absitzen.

© SZ vom 23.01.2017 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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