Wasserrettung integriert:Einheitliche Alarmverordnung

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung hat eine einheitliche Alarm- und Ausrückeverordnung für die Landkreise Erding, Freising und Ebersberg beschlossen. Diese Aktualisierung wurde erforderlich, weil bis dato parallel Alarm- und Ausrückeverordnungen für den Einsatzleiter Rettungsdienst und die Wasserrettung bestanden haben, heißt es in der Beschlussvorlage. Mit diesen Alarm- und Ausrückeverordnungen wurden die Einsatztypen kategorisiert. So definiert diese Verordnung, in welcher Anzahl und mit welcher Ausrüstung die Rettungsdienste bei welchen Notfällen ausrücken sollen. Diese Einsatzsituationen sind definiert von Krankentransport über Ölunfälle, von Bombenfund bis zum Brand eines Kernkraftwerkes, vom Tauchunfall bis hin zu einer Schiffskollision. Bei der Abstimmung mit den Verantwortlichen im Rettungsdienst habe es keine Einwände gegeben. Weiterhin seien die Kreisbrandinspektionen der drei Landkreise an der Aktualisierung beteiligt gewesen. Die Inspektionen Erding und Ebersberg hätten keine Einwände erhoben, Freising habe keine Stellungnahme abgegeben.

© SZ vom 12.12.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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