Vor Silvester:Polizei warnt vor illegalen Böllern

Weihnachten ist gerade vorbei und schon laufen die Vorbereitungen für Silvester, wie die Polizei schreibt. Feuerwerkskörper, Kracher und Böller würden zwar zu Silvester dazu gehören, aber wer den Jahreswechsel unbeschwert und sorgenfrei genießen wolle, sollte jedoch bei den angebotenen Feuerwerkskörpern auf die entsprechende CE-Kennzeichnung achten. Fehle diese Kennzeichnung oder sei sie gefälscht, sei die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten. Ein 45-jähriger alleinreisender Bulgare müsse sich deshalb nun mit dem Vorwurf "Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz" auseinander setzen. Sein Auto war von Zollbeamten einer Kontrolle unterzogen worden. Dabei stellten sie im Fahrzeug 577 Knallkörper (9,25 Kilogramm) aus dem Kosovo sowie aus Bulgarien fest. Die Aufschriften der Feuerwerkskörper waren überwiegend in kyrillischer Schrift verfasst. Eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz konnte er nicht vorweisen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Gegenstände wurden sichergestellt. Neben den eventuell zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen beim Abbrennen dieser Feuerwerke bestehe auch Gefahr für Leib und Leben, so die Polizei.

© SZ vom 27.12.2018 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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